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Google-Richtlinien für Bewertungen: Was erlaubt ist und was nicht

Google legt in seinen Richtlinien für Nutzerbeiträge fest, welche Bewertungen nicht zulässig sind – etwa gefälschte Interaktionen, Bewertungen mit Interessenkonflikt, Belästigung, Hassrede oder die Veröffentlichung persönlicher Daten. Nur Bewertungen, die gegen diese Richtlinien verstoßen, entfernt Google über die normale Meldefunktion. Negative, auch scharfe Kritik an einer echten Erfahrung ist grundsätzlich erlaubt.

Die maßgebliche Quelle ist die Google-Seite „Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte“ für Nutzerbeiträge in Google Maps. Diese Seite fasst die für Unternehmensbewertungen wichtigsten Kategorien zusammen. Die Bezeichnungen folgen der deutschen Fassung der Google-Richtlinien; Google passt Inhalte und Struktur von Zeit zu Zeit an.

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Welche Bewertungen verbietet Google?

Google unterscheidet grob zwei Gruppen: gefälschte und irreführende Inhalte sowie unangemessene Inhalte. Die folgende Tabelle zeigt die Kategorien, die bei Unternehmensbewertungen am häufigsten eine Rolle spielen.

Die Beispiele sind hypothetisch und dienen nur der Veranschaulichung. Ob ein konkreter Fall darunter fällt, entscheidet Google.

Google-Richtlinien für Bewertungen im Überblick
RichtlinieWorum es gehtBeispiel (hypothetisch)Weiterführende Seite
Gefälschte InteraktionenInhalte, die keinem tatsächlichen Erlebnis entsprechen, bezahlte Rezensionen, Beiträge über mehrere KontenEine Bewertung beschreibt ein Abendessen in einem Restaurant, das abends geschlossen ist.Fake-Bewertung melden
Manipulation von Bewertungen / InteressenkonfliktBewertungen durch Mitbewerber, aktuelle oder frühere Beschäftigte, Vertragspartner oder Angehörige; Bewertungen gegen AnreizeEin Mitbewerber bewertet das Geschäft auf der anderen Straßenseite mit einem Stern.Bewertung durch Mitbewerber; Bewertung von Ex-Mitarbeitern
FalschdarstellungFalsche Angaben zu Produkten oder Leistungen, verzerrte oder weggelassene FaktenEine Bewertung behauptet, ein Produkt werde verkauft, das es im Sortiment nie gab.Unwahre Tatsachenbehauptung
BelästigungDrohungen, Aufrufe zur Belästigung, Doxing, unerwünschte SexualisierungEine Bewertung ruft dazu auf, eine namentlich genannte Mitarbeiterin anzurufen und „zur Rede zu stellen“.Beleidigende Google-Bewertung
HassredeHerabsetzung oder Aufrufe zu Gewalt gegen Gruppen wegen geschützter MerkmaleEine Bewertung wertet das Personal wegen seiner Herkunft ab.Beleidigende Google-Bewertung
Obszönitäten und vulgäre SpracheBeleidigende Ausdrucksweise, die andere herabsetzen sollDie Bewertung besteht im Kern aus Schimpfwörtern gegen den Inhaber.Beleidigende Google-Bewertung
Personenbezogene DatenVeröffentlichung persönlicher Informationen ohne Einwilligung, etwa Finanz- oder GesundheitsdatenEine Bewertung nennt die private Handynummer und Diagnose einer Mitarbeiterin.Bewertungsrecht
Nicht themenbezogene InhalteBeiträge ohne Bezug zu einer eigenen Erfahrung an diesem Ort, etwa allgemeine politische KommentareEine Bewertung kommentiert ausschließlich eine Nachrichtenmeldung.Bewertung ohne Kundenkontakt
Werbung sowie Einwerbung von InhaltenWerbliche Inhalte, Kontaktdaten oder Links in RezensionenEine Bewertung empfiehlt mit Link einen anderen Anbieter.Google-Bewertung melden
Absichtlich veränderte InhalteBeiträge, die einen Ort als minderwertig darstellen sollen, als Streich gedacht sind oder politische Ansichten ausdrückenMehrere Ein-Stern-Bewertungen als Protest gegen eine Äußerung des Inhabers in sozialen Medien.Review-Bombing

Daneben enthalten die Richtlinien Kategorien wie Identitätsdiebstahl, Fehlinformationen, sexuell explizite Inhalte, Gewaltdarstellungen, gefährliche Inhalte sowie unklare und sich wiederholende Inhalte. Für Unternehmensbewertungen sind sie seltener relevant.

Was gilt bei Erpressung mit negativen Bewertungen?

Erpressung ist in den allgemeinen Richtlinien für Nutzerbeiträge nicht als eigene Kategorie aufgeführt. Google hat dafür aber in der Unternehmensprofil-Hilfe ein eigenes Verfahren beschrieben: Betroffene können Erpressungsversuche mit negativen Rezensionen über ein gesondertes Formular melden.

Google rät dort, nicht zu zahlen und nicht zu verhandeln, die gesamte Kommunikation mit Datum und Absender zu sichern und die Links zu den betreffenden Bewertungen zu notieren. Unabhängig davon kann eine solche Forderung strafrechtlich relevant sein.

Weiterlesen: Erpressung mit Google-Bewertungen

Was ist ausdrücklich erlaubt?

Erlaubt sind Bewertungen, die auf einer echten Erfahrung beruhen – auch wenn sie negativ, unfreundlich oder aus Ihrer Sicht ungerecht sind. Die Google-Richtlinien schützen nicht davor, kritisiert zu werden, sondern vor unechten und missbräuchlichen Beiträgen.

Eine Ein-Stern-Bewertung ohne Text verstößt für sich genommen gegen keine Richtlinie. Auch Bewertungen von früheren Mitarbeitern oder von Personen mit Kontakt zu einem Mitbewerber sind nicht automatisch unzulässig: Entscheidend ist, ob ein Interessenkonflikt die Bewertung prägt und ob es um eine tatsächliche Erfahrung als Kunde geht.

Weiterlesen: Google-Bewertung von Ex-Mitarbeitern

Ist ein Richtlinienverstoß dasselbe wie eine Rechtsverletzung?

Nein. Die Google-Richtlinien sind die Hausregeln der Plattform, das Recht gilt unabhängig davon. Beides kann zusammenfallen, muss es aber nicht.

Eine Bewertung kann gegen die Richtlinien verstoßen, ohne rechtswidrig zu sein – etwa ein themenfremder politischer Kommentar. Umgekehrt kann eine Bewertung rechtswidrig sein, ohne dass Google einen Richtlinienverstoß sieht – etwa eine unwahre Tatsachenbehauptung, die sachlich formuliert ist. Für den zweiten Fall gibt es bei Google das gesonderte Verfahren „Inhalte aus rechtlichen Gründen melden“.

Nach deutschem Recht kommt es unter anderem darauf an, ob eine Aussage eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung ist. Diese Unterscheidung spielt in den Google-Richtlinien so keine Rolle.

Weiterlesen: Bewertungsrecht: Meinung, Tatsache, Schmähkritik

Wie nutze ich die Richtlinien bei einer Meldung?

Die Richtlinien sind Ihr Maßstab für die Meldung. Je genauer Sie den Verstoß einer Kategorie zuordnen, desto besser kann Google ihn nachvollziehen.

  • Lesen Sie die Bewertung mit Blick auf die Tabelle: Welche Kategorie trifft den Kern?
  • Wählen Sie im Meldedialog den passenden Grund, nicht den drastischsten.
  • Notieren Sie, welche Passage den Verstoß enthält – für einen möglichen Einspruch.
  • Trifft keine Kategorie zu, ist eine Meldung meist nicht zielführend; dann bleiben öffentliche Antwort oder rechtliche Prüfung.

Weiterlesen: Google-Bewertung selbst melden: Anleitung

Häufige Fragen

Gelten die Google-Richtlinien weltweit gleich?

Die Richtlinien für Nutzerbeiträge gelten grundsätzlich einheitlich. Ob ein Inhalt rechtswidrig ist, richtet sich dagegen nach dem jeweils anwendbaren Recht – in Deutschland etwa nach dem Persönlichkeits- und Äußerungsrecht.

Verstößt eine Bewertung ohne Text gegen die Richtlinien?

Nicht allein deshalb. Eine reine Sternebewertung ist zulässig, wenn sie auf einer echten Erfahrung beruht. Fehlt jeder Kundenkontakt, kann aber eine gefälschte Interaktion vorliegen.

Darf ich meine Kunden um Bewertungen bitten?

Ja, solange Sie keine Gegenleistung anbieten. Die Google-Richtlinien wenden sich gegen Bewertungen, die durch Anreize beeinflusst werden, und untersagen Händlern, Beiträge zu erbitten, die keiner tatsächlichen Erfahrung entsprechen.

Wo finde ich die offiziellen Richtlinien?

In der Google-Hilfe unter „Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte“ für Nutzerbeiträge. Den Link finden Sie unten unter „Quellen“.

Kann Google auch das Konto des Verfassers sperren?

Nach den Google-Richtlinien kann Google Maßnahmen ergreifen, die bis zur Einschränkung oder Schließung des Kontos reichen. Welche Maßnahme Google im Einzelfall trifft, erfahren Unternehmen in der Regel nicht.

Quellen

  1. Google – Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (Nutzerbeiträge)
  2. Google – Richtlinie zu gefälschten Interaktionen
  3. Google Unternehmensprofil-Hilfe – Erpressungsversuche mit negativen Rezensionen melden
  4. Google Unternehmensprofil-Hilfe – Unangemessene Rezensionen melden
  5. Google – Inhalte aus rechtlichen Gründen melden

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.