Google-Bewertung melden: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Als Inhaber eines Google-Unternehmensprofils können Sie eine Bewertung kostenlos selbst bei Google melden. Sie wählen dazu einen Meldegrund, der zu den Google-Richtlinien passt, und können den Status der Meldung später in der Bewertungsverwaltung verfolgen. Lehnt Google die Meldung ab, ist ein einmaliger Einspruch möglich.
Diese Anleitung beschreibt den Weg über das Unternehmensprofil und das Google-Tool zur Verwaltung von Rezensionen, so wie ihn die Google-Hilfe derzeit darstellt. Google ändert Menübezeichnungen und Abläufe von Zeit zu Zeit. Wenn eine Schaltfläche bei Ihnen anders heißt, hilft die verlinkte Google-Hilfeseite unter „Quellen“ weiter.
Wichtig vorab: Google entfernt über diesen Weg nur Bewertungen, die gegen die eigenen Inhaltsrichtlinien verstoßen. Eine Bewertung, die Ihnen lediglich missfällt oder die Sie für unfair halten, ist damit noch nicht meldefähig.
Bewertung prüfen lassenWie melde ich eine Google-Bewertung im Unternehmensprofil?
Die Meldung erfolgt direkt aus Ihrem Unternehmensprofil heraus. Laut Google-Hilfe sind dafür fünf Schritte nötig:
- Unternehmensprofil öffnen – über business.google.com mit dem Konto, das das Profil verwaltet.
- „Rezensionen lesen“ auswählen.
- Neben der betreffenden Bewertung „Melden“ wählen.
- Einen Grund auswählen, der zum Inhalt der Bewertung passt (siehe Tabelle unten).
- „Bericht senden“ auswählen.
Alternativ können Sie Bewertungen über das Google-Tool zur Verwaltung von Rezensionen melden. Dort bestätigen Sie zunächst das richtige Google-Konto, wählen Ihr Unternehmen und anschließend „Neue Rezension zum Entfernen melden“. Der Vorteil dieses Tools: Sie sehen dort später auch den Status Ihrer Meldungen und können Einspruch einlegen.
Melden Sie jede Bewertung einzeln und nur einmal. Mehrfachmeldungen derselben Bewertung beschleunigen die Prüfung nicht.
Welchen Meldegrund sollte ich wählen?
Wählen Sie den Grund, der den Kern des Problems am genauesten trifft – nicht den, der am schwersten klingt. Ein unpassender Grund kann dazu führen, dass Google keinen Verstoß feststellt, obwohl ein anderer Richtlinienpunkt einschlägig gewesen wäre.
Die folgende Übersicht ordnet typische Probleme den Kategorien der Google-Richtlinien zu. Die genauen Bezeichnungen im Meldedialog können abweichen.
| Problem in der Bewertung | Passender Meldegrund | Hinweis |
|---|---|---|
| Verfasser war nachweislich nie Kunde, Gast oder Patient | Spam / gefälschte Inhalte | Ein fehlender CRM-Eintrag allein beweist keine Fälschung. |
| Gleichlautende Bewertungen von mehreren Profilen | Spam / gefälschte Inhalte | Alle betroffenen Bewertungen einzeln melden und Zeitpunkte notieren. |
| Bewertung stammt erkennbar von einem Mitbewerber oder Mitarbeiter | Interessenkonflikt | Die Verbindung sollte für Google nachvollziehbar sein. |
| Schimpfwörter, herabsetzende Ausdrücke | Vulgäre Sprache / anstößige Inhalte | Harte, aber sachbezogene Kritik ist kein Verstoß. |
| Drohungen, Bloßstellung einzelner Mitarbeiter | Belästigung / Mobbing | Namen und betroffene Personen genau benennen. |
| Abwertung wegen Herkunft, Religion, Geschlecht o. Ä. | Hassrede | Gilt unabhängig davon, ob die Kritik sonst berechtigt wäre. |
| Telefonnummer, Adresse oder Gesundheitsdaten einer Person | Personenbezogene Informationen | Betrifft vor allem Daten Dritter, etwa von Mitarbeitern. |
| Politischer Kommentar ohne Bezug zum Besuch | Nicht themenbezogen | Die Bewertung muss sich auf eine Erfahrung mit Ihnen beziehen. |
| Werbung, Links oder Kontaktdaten eines anderen Anbieters | Werbung / Spam | Screenshot mit dem beworbenen Angebot sichern. |
Weiterlesen: Google-Richtlinien für Bewertungen im Überblick
Wie verfolge ich den Status meiner Meldung?
Den Bearbeitungsstand sehen Sie im Google-Tool zur Verwaltung von Rezensionen unter „Status einer zuvor gemeldeten Rezension prüfen und Einspruchsmöglichkeiten anzeigen“. Die Google-Hilfe nennt drei mögliche Status:
- „Entscheidung steht aus“ – die Meldung ist eingegangen, aber noch nicht geprüft.
- „Meldung überprüft – kein Richtlinienverstoß“ – Google hat keinen Verstoß festgestellt; ein Einspruch ist einmal möglich.
- „Eskaliert – prüfen Sie Ihre E-Mails auf neue Nachrichten“ – die Meldung wird vertieft geprüft, die Entscheidung kommt per E-Mail.
Wird eine Bewertung entfernt, ist sie laut Google weder in Google Maps noch in der Google-Suche sichtbar. Wie lange die Prüfung dauert, gibt Google nicht verbindlich an.
Was tun, wenn Google die Meldung ablehnt?
Bei dem Status „kein Richtlinienverstoß“ können Sie einmal Einspruch einlegen. Ein Einspruch ist dann sinnvoll, wenn Sie den Verstoß klarer begründen können als in der ersten Meldung – nicht, um dieselbe Meldung zu wiederholen.
Der Ablauf laut Google-Hilfe: Im Tool zur Verwaltung von Rezensionen „Status einer zuvor gemeldeten Rezension prüfen“ wählen, dann „Rezensionen, bei denen ein Einspruch möglich ist“. Dort lassen sich bis zu zehn Bewertungen auswählen. Nach „Einspruch einlegen“ öffnet sich ein Formular, in dem Sie Ihre Begründung eintragen.
Schreiben Sie im Einspruch sachlich, welche Richtlinie verletzt ist und woran man das erkennt. Beispiel: „Die Bewertung nennt eine Behandlung, die in unserer Praxis nicht angeboten wird; die angegebene Filiale existiert nicht.“
Weiterlesen: Wenn Google die Bewertung nicht löscht
Was sollte ich dokumentieren?
Eine saubere Dokumentation kostet wenig Zeit und ist später entscheidend, falls die Bewertung online bleibt oder wieder erscheint. Halten Sie mindestens Folgendes fest:
- Screenshot der Bewertung mit Profilname, Datum, Sternezahl und vollständigem Text
- Link zur Bewertung, soweit verfügbar
- Datum der Meldung und gewählter Meldegrund
- Screenshots der Statusanzeige und alle E-Mails von Google
- Datum und Inhalt eines Einspruchs
- Ihre interne Prüfung: Abgleich mit Termin-, Buchungs- oder Kundendaten für den infrage kommenden Zeitraum
Wann ist eine Meldung wegen rechtswidriger Inhalte der richtige Weg?
Die Meldung im Unternehmensprofil prüft Google anhand seiner Richtlinien. Halten Sie eine Bewertung darüber hinaus für rechtswidrig – etwa wegen einer unwahren Tatsachenbehauptung oder einer Beleidigung –, bietet Google ein eigenes Verfahren „Inhalte aus rechtlichen Gründen melden“ an. Dort ist unter Google Maps ausdrücklich auch die Kategorie für Bewertungen und Rezensionen aufgeführt.
Die Google-Hilfe empfiehlt, Inhalte zunächst direkt im jeweiligen Produkt zu melden. Eine rechtliche Meldung sollte konkret darlegen, welche Aussage aus welchem Grund rechtswidrig ist. Hintergrund ist das Melde- und Abhilfeverfahren des Digital Services Act, das Plattformen verpflichtet, solche Meldungen zu bearbeiten – nicht aber, jedem Antrag zu folgen.
Weiterlesen: Digital Services Act und Google-Bewertungen
Was gilt bei Verdacht auf eine Fake-Bewertung?
Für vermutete Fake-Bewertungen gilt derselbe Meldeweg. Wie Sie Indizien einordnen und warum ein Verdacht noch kein Beweis ist, erklären wir auf einer eigenen Seite.
Wenn die Bewertung trotz Meldung online bleibt, kann eine individuelle rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Rufkanzlei prüft, ob Ansatzpunkte erkennbar sind; die rechtliche Bewertung erfolgt über unser Anwaltsnetzwerk.
Weiterlesen: Fake-Google-Bewertung erkennen und melden
Häufige Fragen
Ist das Melden einer Google-Bewertung kostenlos?
Ja. Die Meldung über das Unternehmensprofil oder das Tool zur Verwaltung von Rezensionen ist kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn Sie externe Unterstützung beauftragen.
Erfährt der Verfasser, dass ich seine Bewertung gemeldet habe?
Google teilt nicht im Einzelnen mit, welche Informationen an den Verfasser gehen. Nach dem Digital Services Act müssen Plattformen betroffenen Nutzern eine Entfernung allerdings grundsätzlich begründen; dabei kann auch erwähnt werden, dass eine Meldung vorlag.
Wie oft kann ich Einspruch einlegen?
Laut Google-Hilfe ist bei einer abgelehnten Meldung ein Einspruch einmal möglich. Umso wichtiger ist es, ihn gut zu begründen.
Können Kunden oder Dritte eine Bewertung ebenfalls melden?
Auch Nutzer können Inhalte in Google Maps melden, die gegen die Richtlinien verstoßen. Für Sie als Inhaber ist der Weg über das Unternehmensprofil am sinnvollsten, weil Sie dort den Status verfolgen können.
Sollte ich die Bewertung vor der Meldung öffentlich beantworten?
Eine sachliche Antwort schadet der Meldung nicht und zeigt anderen Lesern Ihre Sicht. Vermeiden Sie aber Vorwürfe, die Sie nicht belegen können, und nennen Sie keine personenbezogenen Daten des Verfassers.
Quellen
- Google Unternehmensprofil-Hilfe – Unangemessene Rezensionen melden
- Google – Tool zur Verwaltung von Rezensionen (Bewertungsverwaltung)
- Google – Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (Nutzerbeiträge)
- Google – Inhalte aus rechtlichen Gründen melden
- Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065 (EUR-Lex)
Erstprüfung kostenfrei
Schildern Sie uns Ihren Fall. Für Google-Bewertungen beträgt die Vergütung 89 € netto je entfernter Bewertung und fällt nur im Erfolgsfall an. Wird eine entfernte Bewertung wieder veröffentlicht, wird sie kostenfrei erneut bearbeitet; kann sie nicht erneut entfernt werden, wird die Vergütung erstattet. Für Bewertungen auf anderen Plattformen wie Jameda, Kununu oder Trustpilot erhalten Sie die Konditionen nach der Erstprüfung.
Bewertung prüfen lassenDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.