Google-Bewertung löschen lassen — anwaltlich, diskret, rechtssicher.
Wir entfernen rechtswidrige Google-Rezensionen für Unternehmen, Ärzte, Hotels und Kanzleien. Jede Anfrage prüfen wir kostenfrei und nennen Ihnen vor Mandatsannahme die realistische Erfolgsaussicht.
Eine einzige unsachliche Bewertung kann den Schaden eines ganzen Quartals verursachen. Studien zur Verbraucherentscheidung zeigen, dass bereits ein einziger 1-Sterne-Eintrag in der Google-Sichtbarkeit zu einem messbaren Umsatzrückgang im stationären Geschäft führt — in einigen Branchen über 20 %.
Die gute Nachricht: Nicht jede negative Bewertung ist rechtlich zulässig. Bewertungen ohne realen Geschäftskontakt, unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Verstöße gegen die Google-Richtlinien sind angreifbar — und wir setzen den Anspruch auf Löschung für Sie durch.
Kostenlose Erstprüfung anfragenWann eine Google-Bewertung gelöscht werden kann
Google entfernt Bewertungen nur dann freiwillig, wenn ein klar dokumentierter Verstoß vorliegt. Die wichtigsten rechtlich angreifbaren Fallgruppen sind:
- Kein realer Geschäftskontakt zwischen Verfasser und Unternehmen (häufigster Löschungsgrund)
- Unwahre Tatsachenbehauptungen — überprüfbar falsche Aussagen, keine Meinung
- Schmähkritik, Beleidigung, Formalbeleidigung
- Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Geschäftsgeheimnissen
- Verwechslung mit einem anderen Unternehmen oder Standort
- Wettbewerbsrechtliche Verstöße (z. B. anonyme Bewertungen durch Mitbewerber)
- Verstöße gegen die Google-Inhaltsrichtlinien (Spam, Off-Topic, Interessenkonflikt)
So gehen wir vor — drei Stufen zur Löschung
Unser Verfahren folgt einem dreistufigen Aufbau, der den Eskalationsweg im deutschen Reputationsrecht spiegelt — ohne unnötige Kosten zu erzeugen.
- Stufe 1 — Erstprüfung: Wir analysieren Bewertung, Kontext und Beweismittel und erteilen eine schriftliche Einschätzung der Erfolgsaussicht. Kostenfrei.
- Stufe 2 — Notice-and-Action gegenüber Google: Wir fordern Google rechtlich begründet zur Löschung auf. In ca. 70 % der begründeten Fälle erfolgt die Entfernung in dieser Stufe.
- Stufe 3 — Gerichtliche Durchsetzung: Bei Bedarf einstweilige Verfügung oder Hauptsacheverfahren — gegenüber Google und/oder dem identifizierten Verfasser.
Was eine Löschung kostet
Die Erstprüfung Ihrer Bewertung ist kostenfrei. Die anschließende Mandatsführung erfolgt überwiegend erfolgsbasiert: Ein nennenswerter Teil unseres Honorars fällt erst bei nachweisbarer Löschung an.
Die exakten Konditionen besprechen wir transparent vor Mandatsannahme — schriftlich, ohne Kleingedrucktes.
Warum eine Kanzlei und kein Reputations-„Tool“
Reputations-Dienstleister versenden in der Regel automatisierte Meldungen über das Google-Formular — mit niedriger Erfolgsquote, wenn keine rechtliche Substanz dahinter steht. Eine anwaltlich begründete Löschungsaufforderung erzwingt hingegen eine prüfpflichtige Auseinandersetzung Googles mit dem Sachverhalt (Notice-and-Action-Pflicht nach § 7 DDG/DSA).
Hinzu kommt: Nur eine Kanzlei kann den Anspruch im Streitfall gerichtlich durchsetzen — das bloße „Melden“ über Google-Tools führt in vielen Fällen ins Leere.
Häufige Fragen zu „Google Bewertung löschen lassen“
Wie lange dauert die Löschung einer Google-Bewertung?
In klaren Fällen entfernt Google die Bewertung innerhalb von 5–14 Tagen nach unserer Beanstandung. Verfahren mit gerichtlicher Durchsetzung benötigen typischerweise 4–10 Wochen.
Erfährt der Verfasser, dass ich einen Anwalt eingeschaltet habe?
Im klassischen Notice-and-Action-Verfahren gegenüber Google erfährt der Verfasser nur, dass die Bewertung beanstandet wurde — nicht, von wem. Erst bei gerichtlicher Auseinandersetzung gegen den identifizierbaren Verfasser ist eine Offenlegung erforderlich.
Was passiert, wenn die Bewertung trotz Verfahren bestehen bleibt?
Wenn die Erfolgsaussicht in der Erstprüfung positiv eingeschätzt wurde und Google nicht reagiert, gehen wir den nächsten Eskalationsschritt — ohne zusätzliche Honorarforderung außerhalb der vereinbarten Konditionen. Bewertungen ohne rechtliche Angriffsfläche schätzen wir bereits in der Erstprüfung als nicht löschbar ein, statt unbegründete Verfahren zu führen.
Können Sie auch Bewertungen außerhalb von Google entfernen?
Ja. Wir bearbeiten Verfahren auch zu Jameda, Kununu, Trustpilot, ProvenExpert, ProvenExpert, golocal, Yelp, Tripadvisor und weiteren Portalen. Die rechtlichen Maßstäbe sind weitgehend identisch.
Sprechen Sie mit uns — Erstprüfung kostenfrei.
Telefon +49 30 16634934 · E-Mail gabel@rufkanzlei.com
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