Rufkanzlei
Ratgeber Bewertungen

Anwalt bei problematischen Google-Bewertungen

Rufkanzlei koordiniert die rechtliche Prüfung geeigneter Fälle über ein spezialisiertes Anwaltsnetzwerk. Rufkanzlei selbst ist keine Anwaltskanzlei, sondern eine spezialisierte Plattform für Bewertungs- und Reputationsfälle.

Viele problematische Bewertungen lassen sich über die Meldefunktionen von Google klären. Gelingt das nicht oder ist die Rechtslage nicht eindeutig, braucht es eine rechtliche Einschätzung. Die rechtliche Prüfung und Durchsetzung erfordert Rechtsanwälte – deshalb werden geeignete Fälle an Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk übergeben.

Bewertung prüfen lassen

Wann ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll?

Eine anwaltliche Prüfung ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine eigene Meldung bei Google erfolglos geblieben ist, wenn es auf die Abgrenzung von Meinung und Tatsachenbehauptung ankommt oder wenn eine Bewertung erhebliche Auswirkungen auf Ihr Geschäft hat. Auch bei Hinweisen auf Mitbewerber oder ehemalige Mitarbeiter als Verfasser lohnt sich eine genauere Einordnung.

Typische Konstellationen

Häufig geht es um einen der folgenden Fälle:

  • Der Verfasser ist weder als Kunde noch als Patient oder Gast bekannt.
  • Die Bewertung enthält konkrete Behauptungen, die nachweislich nicht zutreffen.
  • Die Bewertung ist beleidigend oder zielt auf die Person statt auf die Leistung.
  • Es gibt Anhaltspunkte für einen Mitbewerber oder einen Konflikt außerhalb der Kundenbeziehung.
  • Mehrere Bewertungen erscheinen gehäuft und folgen einem ähnlichen Muster.
  • Google hat eine Meldung abgelehnt, obwohl ein Rechtsverstoß naheliegt.

Plattformverfahren

Der erste Schritt ist in der Regel eine begründete Meldung an Google. Nach Art. 16 DSA muss Google hinreichend begründete Meldungen über rechtswidrige Inhalte bearbeiten und darüber entscheiden. Eine Meldung, die den Verstoß konkret benennt und belegt, erleichtert eine zutreffende Beurteilung – eine Pflicht zur Löschung folgt daraus aber nicht automatisch.

Außergerichtliches Vorgehen

Bleibt die Bewertung online, können die Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk Google oder – sofern bekannt – den Verfasser außergerichtlich zur Entfernung auffordern. Ob und in welcher Form das sinnvoll ist, hängt von der Beweislage und vom Inhalt der Bewertung ab.

Gerichtliche Eskalation

In geeigneten Fällen kann ein Anspruch auf Löschung auch gerichtlich geltend gemacht werden. Ob dieser Schritt in Betracht kommt, entscheiden die beauftragten Rechtsanwälte nach Prüfung des Einzelfalls und in Abstimmung mit Ihnen. Ein gerichtliches Verfahren ist mit eigenen Kosten und Risiken verbunden, über die Sie vorab informiert werden.

Beweissicherung

Unabhängig vom weiteren Vorgehen sollten Sie die Bewertung frühzeitig sichern:

  • Screenshot der Bewertung mit sichtbarem Datum und Profilnamen
  • Link (URL) zur Bewertung beziehungsweise zum Unternehmensprofil
  • Abgleich mit Ihren Kunden-, Termin- oder Buchungsdaten
  • Bisherige Kommunikation mit dem Verfasser oder mit Google, einschließlich Meldebestätigungen

Weiterlesen: Fake-Google-Bewertung erkennen und melden

Kosten

Die Erstprüfung ist kostenfrei. Für Google-Bewertungen beträgt die Vergütung 89 € netto je entfernter Bewertung und fällt nur im Erfolgsfall an. Wird eine entfernte Bewertung wieder veröffentlicht, wird sie kostenfrei erneut bearbeitet; kann sie nicht erneut entfernt werden, wird die Vergütung erstattet. Für Bewertungen auf anderen Plattformen wie Jameda, Kununu oder Trustpilot erhalten Sie die Konditionen nach der Erstprüfung.

Rechtsschutzversicherungen schließen Streitigkeiten um Online-Bewertungen häufig aus oder decken sie nur eingeschränkt ab. Ob in Ihrem Fall Deckung besteht, hängt von Ihrem Vertrag ab; eine Kostenübernahme können wir nicht zusagen.

So läuft die Zusammenarbeit

Von der Anfrage bis zur Bearbeitung:

  1. Sie schildern den Fall und senden den Link zur Bewertung.
  2. Rufkanzlei nimmt den Fall auf und organisiert die Prüfung.
  3. Geeignete Fälle werden an Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk übergeben.
  4. Vor einer Beauftragung erhalten Sie eine Einschätzung und die Konditionen schriftlich.

Weiterlesen: Google-Bewertung löschen lassen

Häufige Fragen

Ist Rufkanzlei eine Anwaltskanzlei?

Nein. Rufkanzlei ist eine spezialisierte Plattform für Bewertungs- und Reputationsfälle, die rechtliche Prüfungen und Bearbeitungen über ein spezialisiertes Anwaltsnetzwerk organisiert.

Brauche ich für eine Meldung bei Google einen Anwalt?

Nein. Unternehmen können Bewertungen kostenlos selbst melden. Eine anwaltliche Prüfung kann sinnvoll sein, wenn die Meldung erfolglos bleibt oder die Rechtslage unklar ist.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Streitigkeiten um Online-Bewertungen sind häufig ausgeschlossen. Eine Deckungszusage kann nur Ihre Versicherung erteilen.

Kann der Verfasser einer anonymen Bewertung ermittelt werden?

Das ist nur in engen Grenzen möglich und setzt in der Regel ein gerichtliches Verfahren voraus. Ob dieser Weg in Betracht kommt, prüfen die Rechtsanwälte im Einzelfall.

Muss ich für die Bearbeitung persönlich vor Ort sein?

In der Regel nicht. Fallaufnahme und Kommunikation erfolgen schriftlich und digital.

Erstprüfung kostenfrei

Schildern Sie uns Ihren Fall. Für Google-Bewertungen beträgt die Vergütung 89 € netto je entfernter Bewertung und fällt nur im Erfolgsfall an. Wird eine entfernte Bewertung wieder veröffentlicht, wird sie kostenfrei erneut bearbeitet; kann sie nicht erneut entfernt werden, wird die Vergütung erstattet. Für Bewertungen auf anderen Plattformen wie Jameda, Kununu oder Trustpilot erhalten Sie die Konditionen nach der Erstprüfung.

Bewertung prüfen lassen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.