Ausgabe N° 26·04Berlin · Hamburg · MünchenMandatsannahme bundesweit
Rufkanzlei
Reputationsrecht · Fake-Bewertung melden

Fake-Bewertung melden — und rechtssicher entfernen lassen.

Fake-Bewertungen sind häufig der häufigste Löschungsgrund — weil zwischen Verfasser und Unternehmen kein realer Geschäftskontakt besteht.

Fake-Bewertungen sind keine Meinungsäußerung — sie sind eine vorgetäuschte Tatsachenbehauptung mit irreführender Wirkung. Sowohl Google-Richtlinien als auch das deutsche Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrecht stellen sie unmissverständlich unter ein Verbot.

Die bloße Meldung über das Google-Formular reicht in der Regel nicht. Eine anwaltliche Beanstandung mit Beweisen für den fehlenden Geschäftskontakt erzeugt eine Prüfpflicht — und damit eine signifikant höhere Löschungsquote.

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Woran man Fake-Bewertungen erkennt

Typische Indikatoren für eine Fake-Bewertung:

Wie wir Fake-Bewertungen entfernen

Unser Vorgehen bei Fake-Bewertungen kombiniert Beweissicherung, anwaltliche Beanstandung und — wo möglich — die Identifizierung des Verfassers über ein gerichtliches Auskunftsverfahren.

Häufige Fragen zu „Fake-Bewertung melden“

Reicht es, eine Fake-Bewertung über das Google-Formular zu melden?

Selten. Das Google-Formular wird automatisiert verarbeitet und filtert nur klare Verstöße zuverlässig heraus. Eine anwaltliche Beanstandung mit Beweisen erzeugt hingegen eine inhaltliche Prüfpflicht.

Können Sie auch ermitteln, wer die Bewertung verfasst hat?

Wir können in einem isolierten gerichtlichen Auskunftsverfahren die Herausgabe der hinterlegten Daten beantragen. Erfolgsaussicht und Aufwand prüfen wir vorab transparent.

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