Ausgabe N° 26·04Berlin · Hamburg · MünchenMandatsannahme bundesweit
Rufkanzlei
Reputationsrecht · Negative Bewertungen entfernen lassen

Negative Bewertungen entfernen — plattformübergreifend, anwaltlich.

Wir entfernen rechtswidrige Bewertungen auf allen relevanten Plattformen. Die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich kaum — die Verfahrenswege jedoch sehr.

Negative Bewertungen wirken überproportional. Während eine 5-Sterne-Bewertung den Durchschnitt nur marginal hebt, kann eine einzelne 1-Sterne-Rezension messbar Kunden kosten — besonders in lokalen Suchergebnissen, wo Google die Sterne direkt im Snippet anzeigt.

Wir bearbeiten Löschungsverfahren auf Google, Jameda, Kununu, Trustpilot, ProvenExpert, golocal, Yelp und weiteren Portalen. Die juristischen Maßstäbe (unwahre Tatsachenbehauptung, Schmähkritik, fehlender Geschäftskontakt) sind weitgehend einheitlich — die Verfahrenswege jeder Plattform sind es nicht.

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Plattformen, auf denen wir Bewertungen entfernen lassen

Wir führen Löschungsverfahren auf den folgenden Plattformen — jeweils mit dem für die Plattform passenden Verfahrensweg.

Drei rechtliche Hebel für die Löschung

Drei juristische Hebel decken den Großteil der erfolgreichen Verfahren ab:

Häufige Fragen zu „Negative Bewertungen entfernen lassen“

Welche Bewertungen lassen sich plattformübergreifend nicht entfernen?

Wahre, sachlich gehaltene Meinungsäußerungen sind grundsätzlich zulässig — auch dann, wenn sie unbequem sind. Wir sagen Ihnen verbindlich nach der Erstprüfung, ob in Ihrem konkreten Fall eine rechtliche Grundlage besteht.

Wie viele Bewertungen können gleichzeitig bearbeitet werden?

Wir führen Sammelverfahren bei mehreren rechtswidrigen Bewertungen mit identischer Angriffsstruktur (z. B. konzertierte Rufschädigungskampagnen). In solchen Fällen kalkulieren wir das Honorar paketweise.

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Telefon +49 30 16634934 · E-Mail gabel@rufkanzlei.com

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