Was kostet es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
Bei Rufkanzlei ist die Erstprüfung kostenfrei. Für Google-Bewertungen fällt eine Vergütung von 89 € netto zzgl. USt je entfernter Bewertung an – und nur dann, wenn die Bewertung tatsächlich entfernt wurde. Bleibt sie online, zahlen Sie nichts.
Auf dieser Seite erklären wir, was als Erfolg gilt, wie mehrere Bewertungen abgerechnet werden, was passiert, wenn eine Bewertung wieder erscheint, und welche Kosten nicht enthalten sind. Die Preisangaben gelten nur für Google-Bewertungen.
Bewertung prüfen lassenWas kostet die Erstprüfung?
Die Erstprüfung ist kostenfrei und unverbindlich. Sie senden uns den Link zur Bewertung und eine kurze Einordnung, wir prüfen, ob Ansatzpunkte erkennbar sind, und teilen Ihnen das Ergebnis mit.
Ergibt die Erstprüfung keinen Ansatzpunkt, endet der Vorgang ohne Kosten für Sie. Aus der Erstprüfung entsteht keine Pflicht, den Fall weiter bearbeiten zu lassen.
Wie hoch ist das Erfolgshonorar?
Für jede entfernte Google-Bewertung beträgt die Vergütung 89 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Es gibt keine Grundgebühr, keine Bearbeitungspauschale und keine Staffelpreise: Jede entfernte Bewertung wird gleich berechnet.
Die Vergütung fällt nur im Erfolgsfall an. Bleibt eine Bewertung trotz Bearbeitung online, entsteht dafür keine Vergütung.
Was gilt als Erfolg?
Als Erfolg gilt, dass die Bewertung auf Google entfernt wurde und im Unternehmensprofil nicht mehr sichtbar ist. Ob die Entfernung nach einer Meldung über das Plattformverfahren oder nach einer rechtlichen Beanstandung erfolgt, spielt für die Abrechnung keine Rolle.
Eine bloße Meldung, eine Eingangsbestätigung von Google oder eine geänderte, aber weiterhin sichtbare Bewertung gelten nicht als Erfolg.
Wie werden mehrere Bewertungen abgerechnet?
Bei mehreren Bewertungen wird jede entfernte Bewertung einzeln berechnet. Werden nur einige entfernt, zahlen Sie nur für diese – die übrigen bleiben kostenfrei.
Die folgenden Beispielrechnungen sind hypothetisch und zeigen, wie die Abrechnung funktioniert. Alle Beträge verstehen sich zzgl. USt.
| Ausgangslage | Ergebnis | Vergütung |
|---|---|---|
| 1 Bewertung geprüft und bearbeitet | 1 entfernt | 89 € netto zzgl. USt |
| 3 Bewertungen geprüft und bearbeitet | 2 entfernt, 1 bleibt online | 178 € netto zzgl. USt |
| 5 Bewertungen geprüft und bearbeitet | 0 entfernt | 0 € |
| 1 Bewertung entfernt, später wieder online | Erneute Bearbeitung kostenfrei, nicht erneut entfernbar | 0 € (gezahlte Vergütung wird erstattet) |
Was ist in der Vergütung enthalten?
Die Vergütung von 89 € netto zzgl. USt deckt die außergerichtliche Bearbeitung einer Google-Bewertung durch Rufkanzlei ab. Sie zahlen sie nur für Bewertungen, die tatsächlich entfernt wurden; der Aufwand für nicht entfernte Bewertungen wird nicht berechnet.
Welche Leistungen und welche Vertragspartner im Einzelfall beteiligt sind – etwa wenn eine rechtliche Bearbeitung über das Anwaltsnetzwerk nötig wird –, erfahren Sie vor einer Beauftragung schriftlich.
- Aufnahme des Falls und Auswertung der Belege
- Einordnung der Bewertung anhand der Google-Richtlinien und möglicher rechtlicher Ansatzpunkte
- Vorbereitung und Koordination der Meldung über die Verfahren von Google
- Nachverfolgung bis zur Entscheidung und Information über den Stand
- Kostenfreie erneute Bearbeitung, falls eine entfernte Bewertung wieder erscheint
Was passiert, wenn eine Bewertung wieder erscheint?
Wird eine entfernte Bewertung später wieder veröffentlicht, wird sie kostenfrei erneut bearbeitet. Kann sie nicht erneut entfernt werden, wird die dafür gezahlte Vergütung erstattet.
Damit zahlen Sie im Ergebnis nur für Bewertungen, die dauerhaft entfernt bleiben. Melden Sie uns eine wieder erschienene Bewertung am besten mit Link und Screenshot, damit sie eindeutig zugeordnet werden kann.
Weiterlesen: Gelöschte Bewertung wieder online
Welche Kosten sind nicht enthalten?
Nicht enthalten sind die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens. Dazu können Gerichtskosten, Anwaltsgebühren für das Verfahren und gegebenenfalls Kosten der Gegenseite gehören.
Gerichtliche Schritte kommen nur in geeigneten Fällen in Betracht, erfolgen nie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, und mögliche Kosten werden Ihnen vorher erläutert. Ob ein Verfahren sinnvoll ist, beurteilen die Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk im Einzelfall.
Weiterlesen: Unser Anwaltsnetzwerk
Was gilt für andere Plattformen?
Der Preis von 89 € netto gilt nur für Google-Bewertungen. Für Bewertungen auf Jameda, Kununu, Trustpilot oder anderen Portalen erhalten Sie die Konditionen nach der Erstprüfung, weil sich Meldewege und Aufwand je nach Plattform unterscheiden.
Weiterlesen: Negative Bewertungen auf anderen Plattformen
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Streitigkeiten um Online-Bewertungen sind in vielen Rechtsschutzverträgen ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert.
Wenn Sie eine Kostenübernahme in Betracht ziehen, fragen Sie vor einer Beauftragung bei Ihrer Versicherung nach. Eine Deckungszusage kann nur die Versicherung selbst erteilen.
Selbst melden: die kostenlose Alternative
Sie können eine Google-Bewertung auch selbst und kostenlos melden – direkt im Google Unternehmensprofil. Für eindeutige Fälle, etwa offensichtlichen Spam oder themenfremde Inhalte, ist das ein sinnvoller erster Schritt.
Eine Bearbeitung über Rufkanzlei kann sich lohnen, wenn eine eigene Meldung erfolglos geblieben ist, mehrere Bewertungen betroffen sind oder die Rechtslage nicht eindeutig ist – zum Beispiel bei möglichen unwahren Tatsachenbehauptungen.
| Kriterium | Selbst melden | Über Rufkanzlei |
|---|---|---|
| Kosten | Kostenlos | Erstprüfung kostenfrei; 89 € netto zzgl. USt je entfernter Bewertung |
| Aufwand | Meldung, Begründung und Nachverfolgung durch Sie | Aufbereitung und Koordination durch Rufkanzlei |
| Rechtliche Einschätzung | Keine | Bei Bedarf über das Anwaltsnetzwerk, nur mit Ihrer Zustimmung |
| Geeignet für | Eindeutige Richtlinienverstöße | Abgelehnte Meldungen, unklare Rechtslage, mehrere Bewertungen |
Weiterlesen: Google-Bewertung selbst melden
Häufige Fragen
Muss ich etwas im Voraus bezahlen?
Nein. Die Erstprüfung ist kostenfrei, und die Vergütung von 89 € netto zzgl. USt fällt nur für Google-Bewertungen an, die tatsächlich entfernt wurden.
Kostet es etwas, wenn Google die Bewertung nicht entfernt?
Nein. Bleibt die Bewertung online, entsteht keine Vergütung. Kosten eines gerichtlichen Verfahrens können nur anfallen, wenn Sie einem solchen Schritt vorher ausdrücklich zugestimmt haben.
Gibt es einen Mengenrabatt bei vielen Bewertungen?
Nein. Jede entfernte Google-Bewertung wird mit 89 € netto zzgl. USt berechnet. Staffelpreise gibt es nicht; nicht entfernte Bewertungen kosten nichts.
Wann wird die Vergütung fällig?
Erst wenn die bearbeitete Google-Bewertung entfernt und nicht mehr sichtbar ist. Eine Meldung oder Eingangsbestätigung allein löst keine Vergütung aus.
Ist die Umsatzsteuer im Preis enthalten?
Nein. 89 € ist ein Nettobetrag; hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
Quellen
Erstprüfung kostenfrei
Schildern Sie uns Ihren Fall. Für Google-Bewertungen beträgt die Vergütung 89 € netto je entfernter Bewertung und fällt nur im Erfolgsfall an. Wird eine entfernte Bewertung wieder veröffentlicht, wird sie kostenfrei erneut bearbeitet; kann sie nicht erneut entfernt werden, wird die Vergütung erstattet. Für Bewertungen auf anderen Plattformen wie Jameda, Kununu oder Trustpilot erhalten Sie die Konditionen nach der Erstprüfung.
Bewertung prüfen lassenDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.