Rufkanzlei
Anwaltsnetzwerk

Unser Anwaltsnetzwerk für Bewertungs- und Reputationsfälle

Rufkanzlei ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir sind eine spezialisierte Plattform für Bewertungs- und Reputationsfälle und organisieren die rechtliche Prüfung und Bearbeitung über ein Netzwerk spezialisierter Rechtsanwälte. Rechtsberatung im Einzelfall erfolgt ausschließlich durch die Rechtsanwälte aus diesem Netzwerk.

Auf dieser Seite erklären wir, wie die Aufgaben zwischen Rufkanzlei, den Rechtsanwälten und der jeweiligen Bewertungsplattform verteilt sind – und wo die Grenzen der Zusammenarbeit liegen.

Bewertung prüfen lassen

Was ist das Anwaltsnetzwerk?

Das Anwaltsnetzwerk besteht aus Rechtsanwälten, die sich mit Bewertungs-, Äußerungs- und Persönlichkeitsrecht befassen. Rufkanzlei arbeitet mit ihnen zusammen, um Fälle, die eine rechtliche Einschätzung oder Durchsetzung erfordern, an fachlich passende Rechtsanwälte weiterzugeben.

Einzelne Netzwerkpartner werden auf der Plattform nicht namentlich veröffentlicht. Wer Ihren Fall rechtlich bearbeitet, erfahren Sie, bevor Sie einer Übergabe zustimmen.

Wer übernimmt welche Aufgabe?

Rufkanzlei strukturiert und koordiniert, die Rechtsanwälte prüfen und vertreten rechtlich, die Plattform entscheidet über die Entfernung. Die folgende Übersicht zeigt die typische Aufgabenverteilung.

Aufgabenverteilung bei einem Bewertungsfall
AufgabeRufkanzleiAnwaltsnetzwerkPlattform
Fallaufnahme und Belege sammelnNimmt den Fall auf, fordert fehlende Unterlagen an––
ErstprüfungPrüft, ob Ansatzpunkte erkennbar sind, und strukturiert den Sachverhalt––
Rechtliche Einschätzung im EinzelfallKeine RechtsberatungBeurteilt die Rechtslage und die Erfolgsaussichten–
Meldung über PlattformverfahrenBereitet Meldungen vor und koordiniert sie im vereinbarten UmfangBei Bedarf rechtlich begründete BeanstandungNimmt Meldungen entgegen und prüft sie
Anwaltliches SchreibenStellt Unterlagen bereitVerfasst und versendet das SchreibenPrüft die Beanstandung
Gerichtliches VerfahrenInformiert und koordiniertNur nach Ihrer ausdrücklichen ZustimmungIst ggf. Verfahrensbeteiligte
Entscheidung über die EntfernungKeine EntscheidungsbefugnisKeine EntscheidungsbefugnisEntscheidet (bzw. ein Gericht)

Wann erfolgt eine rechtliche Prüfung?

Eine rechtliche Prüfung über das Netzwerk erfolgt, wenn die Erstprüfung Ansatzpunkte erkennen lässt, die eine anwaltliche Einschätzung erfordern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es auf die Abgrenzung von Meinung und Tatsachenbehauptung ankommt oder wenn eine Meldung bei der Plattform bereits abgelehnt wurde.

Eindeutige Richtlinienverstöße, etwa offensichtlicher Spam, lassen sich oft schon über das Meldeverfahren der Plattform klären. Dann ist eine anwaltliche Bearbeitung nicht zwingend nötig.

Wie werden Fälle übergeben?

Ein Fall wird nur mit Ihrer Zustimmung an Rechtsanwälte aus dem Netzwerk übergeben. Vorher erhalten Sie die Information, welche Unterlagen weitergegeben werden und zu welchen Konditionen die Bearbeitung erfolgt.

Mit wem Sie im Einzelfall einen Vertrag schließen, wird Ihnen vor einer Beauftragung transparent mitgeteilt.

  1. Erstprüfung abgeschlossen: Sie erhalten die Einschätzung, ob eine rechtliche Bearbeitung in Betracht kommt.
  2. Information: Sie erfahren, wer den Fall rechtlich bearbeiten würde und welche Konditionen gelten.
  3. Zustimmung: Erst nach Ihrer Zustimmung werden Sachverhalt und Belege übergeben.
  4. Bearbeitung: Die Rechtsanwälte prüfen den Fall eigenständig und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Wie läuft die rechtliche Bearbeitung ab?

Die Rechtsanwälte prüfen den aufbereiteten Sachverhalt eigenständig und entscheiden in Abstimmung mit Ihnen über den Weg. In Betracht kommen eine rechtlich begründete Beanstandung bei der Plattform, eine außergerichtliche Aufforderung oder in geeigneten Fällen ein gerichtliches Verfahren.

Ein gerichtliches Vorgehen erfolgt nie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung; mögliche Kosten werden vorher erläutert. Kommen die Rechtsanwälte zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen keine Aussicht auf Erfolg hat, wird Ihnen das mitgeteilt.

Weiterlesen: Anwalt bei Google-Bewertungen

Wer kommuniziert mit der Plattform?

Das hängt vom Verfahren ab. Meldungen über die regulären Plattformverfahren – etwa die Meldefunktion im Google Unternehmensprofil – können Sie selbst einreichen oder im vereinbarten Umfang über Rufkanzlei vorbereiten und koordinieren lassen.

Anwaltliche Schreiben und rechtliche Beanstandungen versenden ausschließlich die beauftragten Rechtsanwälte. Rufkanzlei tritt gegenüber Plattformen nicht als Rechtsvertreter auf.

Weiterlesen: Google-Bewertung selbst melden

Datenschutz und Vertraulichkeit

Für die Bearbeitung eines Bewertungsfalls werden personenbezogene Daten verarbeitet, etwa Angaben zu Ihrem Unternehmen, zur Bewertung und gegebenenfalls zu Kundenkontakten. Wir verarbeiten nur die Daten, die für die Fallbearbeitung erforderlich sind, und geben sie nur mit Ihrer Zustimmung an Rechtsanwälte aus dem Netzwerk weiter.

Besonders sensible Informationen – etwa Patientendaten in Arzt- oder Praxisfällen – sollten Sie nur übermitteln, wenn sie für die Prüfung tatsächlich erforderlich sind. Im Zweifel genügt zunächst eine Beschreibung ohne Namen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wann ist eine anwaltliche Bearbeitung sinnvoll – und wann nicht?

Sinnvoll ist sie vor allem, wenn eine Bewertung rechtlich angreifbar erscheint, die Plattform aber nicht reagiert oder ablehnt. Nicht übernommen werden Fälle, in denen kein rechtlicher Ansatzpunkt erkennbar ist.

  • Sinnvoll: Eine Meldung wurde abgelehnt, obwohl ein Rechtsverstoß naheliegt.
  • Sinnvoll: Die Bewertung enthält konkrete Tatsachenbehauptungen, die Sie belegbar bestreiten.
  • Sinnvoll: Es gibt Anhaltspunkte, dass kein Geschäftskontakt bestand, und Sie können dies nachvollziehbar darlegen.
  • Nicht übernommen: Die Bewertung ist eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik eines echten Kunden.
  • Nicht übernommen: Es geht darum, berechtigte Kritik zu unterdrücken oder Bewertungen gezielt zu beeinflussen.
  • Nicht übernommen: Die Belege reichen nicht aus und lassen sich auch nicht beschaffen.

Weiterlesen: Transparenz

Häufige Fragen

Ist Rufkanzlei selbst eine Rechtsanwaltskanzlei?

Nein. Rufkanzlei ist eine spezialisierte Plattform für Bewertungs- und Reputationsfälle. Rechtsberatung im Einzelfall erfolgt ausschließlich durch Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk.

Warum werden die Rechtsanwälte nicht namentlich genannt?

Einzelne Netzwerkpartner werden auf der Plattform nicht namentlich veröffentlicht. Bevor Sie einer Übergabe Ihres Falls zustimmen, erfahren Sie, wer die rechtliche Bearbeitung übernimmt.

Wird mein Fall ohne meine Zustimmung an einen Anwalt weitergegeben?

Nein. Sachverhalt und Unterlagen werden erst nach Ihrer Zustimmung übergeben. Vorher werden Sie über die Konditionen und den Vertragspartner informiert.

Kann ich auch nur das Plattformverfahren nutzen, ohne Anwalt?

Ja. Viele Fälle lassen sich über die Meldeverfahren der Plattform klären. Eine anwaltliche Bearbeitung kommt erst in Betracht, wenn sie im Einzelfall sinnvoll ist und Sie zustimmen.

Was passiert, wenn die Rechtsanwälte keine Erfolgsaussicht sehen?

Dann wird Ihnen das mitgeteilt, und der Fall wird nicht weiter rechtlich verfolgt. Oft ist eine sachliche öffentliche Antwort auf die Bewertung dann der bessere Weg.

Quellen

  1. Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065
  2. Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679
  3. Google – Verbotene und eingeschränkte Inhalte (Nutzerbeiträge)

Erstprüfung kostenfrei

Schildern Sie uns Ihren Fall. Für Google-Bewertungen beträgt die Vergütung 89 € netto je entfernter Bewertung und fällt nur im Erfolgsfall an. Wird eine entfernte Bewertung wieder veröffentlicht, wird sie kostenfrei erneut bearbeitet; kann sie nicht erneut entfernt werden, wird die Vergütung erstattet. Für Bewertungen auf anderen Plattformen wie Jameda, Kununu oder Trustpilot erhalten Sie die Konditionen nach der Erstprüfung.

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