Google löscht die Bewertung nicht – was jetzt?
Lehnt Google eine Meldung ab, hat Google nach eigener Prüfung keinen Verstoß gegen seine Richtlinien gesehen. Das ist keine Feststellung, dass die Bewertung rechtmäßig ist. Sie können einmal Einspruch einlegen, eine Meldung wegen rechtswidriger Inhalte einreichen oder die Bewertung rechtlich prüfen lassen – je nachdem, woran die erste Meldung gescheitert ist.
Bevor Sie den nächsten Schritt wählen, lohnt sich ein ehrlicher Blick auf die erste Meldung: Welcher Grund wurde gewählt, welche Informationen hatte Google, und ist das Problem eher ein Richtlinienverstoß oder eine mögliche Rechtsverletzung? Die Antworten bestimmen, welcher Weg Aussicht hat.
Bewertung prüfen lassenWarum wurde meine Meldung abgelehnt?
Meist liegt es an einem von drei Gründen: Die Bewertung verstößt aus Sicht von Google nicht gegen die Richtlinien, der gewählte Meldegrund passte nicht zum Problem, oder Google konnte den Verstoß aus der Bewertung allein nicht erkennen.
Der letzte Punkt ist häufig: Ob jemand tatsächlich Kunde war, kann Google von außen nicht beurteilen. Eine kurze negative Bewertung ohne Details sieht für Google zunächst wie eine gewöhnliche Meinungsäußerung aus.
Die Google-Hilfe stellt klar, dass über die Meldefunktion nur Bewertungen entfernt werden, die gegen die Inhaltsrichtlinien verstoßen. Kritik, auch deutliche, ist grundsätzlich zulässig.
Welcher nächste Schritt passt zu meiner Situation?
Der richtige nächste Schritt hängt davon ab, warum die Bewertung problematisch ist und was bisher passiert ist. Die Tabelle gibt eine Orientierung, ersetzt aber keine Prüfung im Einzelfall.
| Situation | Nächster sinnvoller Schritt |
|---|---|
| Meldegrund passte nicht zum Problem | Einspruch mit dem zutreffenden Richtlinienpunkt und konkreter Begründung |
| Verstoß war aus der Bewertung allein nicht erkennbar | Einspruch mit nachvollziehbaren Angaben, z. B. warum die geschilderte Leistung nicht existiert |
| Einspruch wurde bereits abgelehnt | Prüfen, ob eine Rechtsverletzung in Betracht kommt; dann Meldung aus rechtlichen Gründen oder rechtliche Prüfung |
| Bewertung enthält überprüfbar falsche Tatsachen | Meldung aus rechtlichen Gründen mit konkreter Darlegung, ggf. rechtliche Prüfung |
| Verfasser ist bekannt und es gab ein klärbares Missverständnis | Sachliche Kontaktaufnahme erwägen, Risiken beachten |
| Bewertung ist harte, aber zulässige Kritik | Sachliche öffentliche Antwort statt weiterer Meldungen |
| Mehrere ähnliche Bewertungen in kurzer Zeit | Muster dokumentieren, alle Bewertungen einzeln melden, rechtliche Prüfung erwägen |
Lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch lohnt sich, wenn Sie Google neue oder genauere Informationen geben können. Laut Google-Hilfe ist er bei abgelehnten Meldungen einmal möglich – wer ihn mit derselben Begründung wie die erste Meldung einlegt, vergibt diese Chance.
Bereiten Sie den Einspruch deshalb vor: Benennen Sie den Richtlinienpunkt, zitieren Sie die betreffende Passage der Bewertung und erklären Sie in wenigen Sätzen, warum sie gegen die Richtlinie verstößt. Beispiel: „Die Bewertung behauptet, unser Mitarbeiter habe einen Kunden beleidigt. An dem genannten Tag war das Geschäft geschlossen.“
Sensible Unterlagen wie Kundendaten müssen Sie nicht offenlegen. Es genügt, den Sachverhalt nachvollziehbar zu beschreiben.
Weiterlesen: Google-Bewertung selbst melden: Anleitung
Wann kommt eine Meldung aus rechtlichen Gründen in Betracht?
Wenn die Bewertung nicht nur gegen Richtlinien, sondern möglicherweise gegen Gesetze verstößt, bietet Google das Verfahren „Inhalte aus rechtlichen Gründen melden“ an. Es ist ein eigener Weg neben der Richtlinienmeldung; Bewertungen in Google Maps sind dort als Kategorie aufgeführt.
In Betracht kommt das etwa bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Eine rechtliche Meldung sollte genau sagen, welche Aussage betroffen ist und warum sie rechtswidrig sein soll. Pauschale Formulierungen wie „geschäftsschädigend“ reichen in der Regel nicht.
Weiterlesen: Unwahre Tatsachenbehauptung in einer Google-Bewertung
Welche Rechte gibt mir der Digital Services Act?
Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen, Meldungen über rechtswidrige Inhalte sorgfältig und objektiv zu bearbeiten und die meldende Person über die Entscheidung und mögliche Rechtsbehelfe zu informieren. Er verpflichtet Google aber nicht, jede gemeldete Bewertung zu entfernen.
Gegen die Entscheidung über eine Meldung sieht der DSA ein internes Beschwerdemanagementsystem vor, das auch meldenden Personen offensteht. Wie Google dies im Einzelnen für Bewertungen umsetzt und wie es sich zum Einspruch im Bewertungstool verhält, beschreibt Google nicht ausführlich. Achten Sie daher auf die Hinweise in den Mitteilungen, die Sie zu Ihrer Meldung erhalten.
Weiterlesen: Digital Services Act und Google-Bewertungen
Sollte ich den Verfasser direkt ansprechen?
Wenn Sie den Verfasser kennen und der Bewertung ein echtes Missverständnis zugrunde liegt, kann ein ruhiges Gespräch mehr bewirken als jede Meldung. Viele Verfasser ändern oder löschen ihre Bewertung, wenn das Problem gelöst wurde.
Die Kontaktaufnahme hat aber Risiken: Sie kann als Druck verstanden werden, der Verfasser kann den Kontakt öffentlich machen, und Angebote von Geld oder Vorteilen für eine Löschung sind nach den Google-Richtlinien problematisch. Bitten Sie deshalb nie um eine bessere Bewertung, sondern bieten Sie eine Klärung an. Bei unbekannten Verfassern sollten Sie keine Nachforschungen zu deren Identität anstellen.
Hilft eine öffentliche Antwort?
Eine sachliche öffentliche Antwort entfernt die Bewertung nicht, kann aber ihre Wirkung deutlich verringern. Andere Leser sehen, dass Sie Kritik ernst nehmen und Ihre Sicht schildern.
Bleiben Sie kurz, höflich und bei den Fakten. Nennen Sie keine Daten des Verfassers und keine unbelegten Vorwürfe. Beispiel: „Wir können Ihren Besuch in unseren Unterlagen nicht finden und würden das gern klären. Bitte melden Sie sich direkt bei uns.“
Wann ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll?
Eine rechtliche Prüfung ist sinnvoll, wenn die Bewertung trotz Meldung und Einspruch online bleibt und es konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung gibt – etwa eine bestrittene Tatsache oder einen bestrittenen Kundenkontakt. Rufkanzlei prüft, ob Ansatzpunkte erkennbar sind, strukturiert Sachverhalt und Belege und koordiniert die weitere Bearbeitung über unser Anwaltsnetzwerk.
Ergibt die Prüfung keine tragfähigen Ansatzpunkte, sagen wir Ihnen das. Über die technische Entfernung entscheidet in jedem Fall Google.
Die Erstprüfung ist kostenfrei. Für Google-Bewertungen beträgt die Vergütung 89 € netto je entfernter Bewertung und fällt nur im Erfolgsfall an. Wird eine entfernte Bewertung wieder veröffentlicht, wird sie kostenfrei erneut bearbeitet; kann sie nicht erneut entfernt werden, wird die Vergütung erstattet. Für Bewertungen auf anderen Plattformen wie Jameda, Kununu oder Trustpilot erhalten Sie die Konditionen nach der Erstprüfung.
Weiterlesen: Anwalt bei Google-Bewertungen
Häufige Fragen
Bedeutet „kein Richtlinienverstoß“, dass die Bewertung rechtmäßig ist?
Nein. Google prüft bei der Meldung im Unternehmensprofil seine eigenen Richtlinien. Ob eine Bewertung rechtswidrig ist, ist eine eigene Frage, die nach deutschem Recht im Einzelfall beurteilt wird.
Kann ich dieselbe Bewertung einfach noch einmal melden?
Eine wiederholte Meldung mit gleichem Inhalt führt in der Regel nicht zu einem anderen Ergebnis. Sinnvoller ist ein gut begründeter Einspruch oder, bei möglicher Rechtsverletzung, eine Meldung aus rechtlichen Gründen.
Hilft es, Freunde oder Mitarbeiter die Bewertung ebenfalls melden zu lassen?
Davon ist abzuraten. Koordinierte Meldungen ändern an der inhaltlichen Prüfung nichts. Der DSA erlaubt Plattformen zudem, die Bearbeitung von Meldungen auszusetzen, wenn jemand häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht.
Darf ich dem Verfasser etwas anbieten, damit er die Bewertung löscht?
Das ist nicht zu empfehlen. Google wendet sich in seinen Richtlinien gegen Bewertungen, die durch Anreize beeinflusst werden, und rät Unternehmen ausdrücklich davon ab, Geld oder Leistungen für das Entfernen von Rezensionen anzubieten.
Gilt eine abgelehnte Meldung für immer?
Nein. Ändert der Verfasser seine Bewertung oder kommen neue Umstände hinzu, etwa weitere ähnliche Bewertungen, kann eine neue Meldung mit neuer Begründung in Betracht kommen. Dokumentieren Sie deshalb jede Veränderung.
Quellen
- Google Unternehmensprofil-Hilfe – Unangemessene Rezensionen melden
- Google – Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (Nutzerbeiträge)
- Google – Inhalte aus rechtlichen Gründen melden
- Google Unternehmensprofil-Hilfe – Erpressungsversuche mit negativen Rezensionen melden
- Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065 (EUR-Lex)
Erstprüfung kostenfrei
Schildern Sie uns Ihren Fall. Für Google-Bewertungen beträgt die Vergütung 89 € netto je entfernter Bewertung und fällt nur im Erfolgsfall an. Wird eine entfernte Bewertung wieder veröffentlicht, wird sie kostenfrei erneut bearbeitet; kann sie nicht erneut entfernt werden, wird die Vergütung erstattet. Für Bewertungen auf anderen Plattformen wie Jameda, Kununu oder Trustpilot erhalten Sie die Konditionen nach der Erstprüfung.
Bewertung prüfen lassenDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.