Rufkanzlei
Transparenz

Transparenz bei Rufkanzlei

Auf dieser Seite beantworten wir die Fragen, die vor einer Beauftragung am wichtigsten sind: wer hinter Rufkanzlei steht, wer rechtlich prüft, wer entscheidet und was es kostet. Wir benennen dabei auch, was wir nicht leisten und nicht versprechen.

Bewertung prüfen lassen

Wer betreibt Rufkanzlei?

Rufkanzlei wird von der XSR Agency Ltd betrieben. Die vollständigen Anbieterangaben – Anschrift, Registereintrag und Kontakt – finden Sie im Impressum.

Weiterlesen: Anbieterangaben im Impressum

Ist Rufkanzlei eine Rechtsanwaltskanzlei?

Nein. Rufkanzlei ist eine spezialisierte Plattform für Bewertungs- und Reputationsfälle. Wir nehmen Fälle auf, prüfen, ob Ansatzpunkte erkennbar sind, strukturieren Sachverhalt und Belege und koordinieren die weitere Bearbeitung.

Rechtsberatung im Einzelfall leisten wir nicht. Sie erfolgt ausschließlich durch Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk.

Wie funktioniert das Anwaltsnetzwerk?

Fälle, die eine rechtliche Einschätzung oder Durchsetzung erfordern, werden an spezialisierte Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk übergeben – und zwar nur mit Ihrer Zustimmung. Einzelne Netzwerkpartner werden auf der Plattform nicht namentlich veröffentlicht; wer Ihren Fall bearbeitet, erfahren Sie vor der Übergabe.

Weiterlesen: Unser Anwaltsnetzwerk

Wer führt rechtliche Prüfungen durch?

Die rechtliche Prüfung im Einzelfall – also die Beurteilung, ob ein Anspruch auf Entfernung besteht und wie er durchgesetzt werden kann – führen ausschließlich die Rechtsanwälte aus dem Netzwerk durch.

Die Erstprüfung durch Rufkanzlei ist eine Vorprüfung: Wir prüfen, ob Ansatzpunkte erkennbar sind, etwa ein möglicher Richtlinienverstoß oder ein bestrittener Kundenkontakt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer entscheidet über eine Löschung?

Über die Entfernung einer Bewertung entscheidet die jeweilige Plattform, bei Google also Google. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, entscheidet das Gericht über den Anspruch.

Weder Rufkanzlei noch die Rechtsanwälte aus dem Netzwerk können Bewertungen selbst löschen. Wir haben keinen besonderen Zugang zu Plattformen und nutzen dieselben Melde- und Rechtswege, die allen offenstehen.

Weiterlesen: Digital Services Act und Google-Bewertungen

Gibt es eine Erfolgsgarantie?

Nein. Ob eine Bewertung entfernt wird, hängt von ihrem Inhalt, der Beweislage und der Entscheidung der Plattform oder eines Gerichts ab. Eine Garantie kann seriös niemand geben.

Was wir zusagen können: eine ehrliche Einschätzung. Ergibt die Prüfung, dass ein Vorgehen voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, sagen wir Ihnen das.

Wie entstehen Gebühren?

Die Erstprüfung ist kostenfrei. Für Google-Bewertungen beträgt die Vergütung 89 € netto je entfernter Bewertung und fällt nur im Erfolgsfall an. Wird eine entfernte Bewertung wieder veröffentlicht, wird sie kostenfrei erneut bearbeitet; kann sie nicht erneut entfernt werden, wird die Vergütung erstattet. Für Bewertungen auf anderen Plattformen wie Jameda, Kununu oder Trustpilot erhalten Sie die Konditionen nach der Erstprüfung.

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gerichtliche Schritte sind in der Vergütung nicht enthalten; sie erfolgen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, und mögliche Kosten werden vorher erläutert.

Weiterlesen: Kosten einer Bewertungsprüfung

Welche Kundenstimmen und Statistiken veröffentlichen wir?

Kundenstimmen veröffentlichen wir nur mit Zustimmung der jeweiligen Kunden. Wir verändern sie nicht inhaltlich und wählen keine erfundenen Stimmen aus.

Erfolgsquoten, Fallzahlen oder ähnliche Statistiken veröffentlichen wir nicht, solange keine belegbare Datengrundlage mit klarem Zeitraum und nachvollziehbarer Definition vorliegt. Eine Quote ohne diese Angaben wäre für Sie nicht aussagekräftig.

Weiterlesen: Kundenstimmen

Keine Fake Reviews, keine Bewertungsmanipulation

Wir schreiben, kaufen oder vermitteln keine Bewertungen – weder positive für Sie noch negative über andere. Gefälschte Verbraucherbewertungen sind nach dem Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG unzulässig und verstoßen gegen die Richtlinien der Plattformen.

Unser Ansatz beschränkt sich darauf, Bewertungen prüfen zu lassen, die rechtswidrig sein können oder gegen Plattformrichtlinien verstoßen. Berechtigte Kritik echter Kunden ist davon nicht erfasst.

Weiterlesen: Fake-Google-Bewertung erkennen und melden

Quellen

  1. Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (u. a. gefälschte Verbraucherbewertungen)
  2. Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065
  3. Google – Verbotene und eingeschränkte Inhalte (Nutzerbeiträge)

Erstprüfung kostenfrei

Schildern Sie uns Ihren Fall. Für Google-Bewertungen beträgt die Vergütung 89 € netto je entfernter Bewertung und fällt nur im Erfolgsfall an. Wird eine entfernte Bewertung wieder veröffentlicht, wird sie kostenfrei erneut bearbeitet; kann sie nicht erneut entfernt werden, wird die Vergütung erstattet. Für Bewertungen auf anderen Plattformen wie Jameda, Kununu oder Trustpilot erhalten Sie die Konditionen nach der Erstprüfung.

Bewertung prüfen lassen