Google-Bewertung wieder online: Gründe und nächste Schritte
Eine entfernte Google-Bewertung kann wieder online erscheinen – etwa weil der Verfasser sich erfolgreich gegen die Entfernung gewehrt hat oder die Bewertung neu verfasst. Ob eine reaktivierte Bewertung erneut angreifbar ist, hängt davon ab, ob es dieselbe Bewertung ist oder eine neue mit anderem Inhalt. Eine gute Dokumentation der ersten Entfernung ist dafür die wichtigste Grundlage.
Für Unternehmen ist eine wieder sichtbare Bewertung besonders ärgerlich, weil das Problem eigentlich erledigt schien. Sachlich betrachtet ist es aber ein vorgesehener Teil der Plattformverfahren: Auch Verfasser haben Rechte gegenüber der Plattform, wenn ihr Beitrag entfernt wird.
Bewertung prüfen lassenWarum ist eine entfernte Bewertung wieder online?
Es gibt im Wesentlichen vier Konstellationen. Welche vorliegt, lässt sich meist durch einen Vergleich mit Ihrer Dokumentation der ursprünglichen Bewertung erkennen.
- Reaktivierung nach Beschwerde des Verfassers: Google hat die Entfernung nach erneuter Prüfung rückgängig gemacht. Text, Datum und Profil sind unverändert.
- Erneute Veröffentlichung: Der Verfasser hat eine neue Bewertung mit gleichem oder ähnlichem Inhalt geschrieben. Das Datum ist neu.
- Geänderter Text: Die Bewertung ist wieder sichtbar, aber umformuliert – etwa ohne die beanstandete Beleidigung oder Behauptung.
- Neues Profil: Eine inhaltlich ähnliche Bewertung erscheint unter einem anderen Namen oder Profil.
Daneben kommt es vor, dass Bewertungen aus technischen Gründen vorübergehend nicht angezeigt werden und später wieder erscheinen, ohne je entfernt worden zu sein. Google behandelt fehlende oder verzögerte Rezensionen in einer eigenen Hilfeseite.
Kann der Verfasser sich gegen die Entfernung wehren?
Ja. Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen, betroffenen Nutzern eine Entfernung ihres Beitrags klar und konkret zu begründen und auf mögliche Rechtsbehelfe hinzuweisen. Dazu gehört ein internes Beschwerdemanagementsystem, über das auch der Verfasser kostenlos gegen die Entfernung vorgehen kann.
Kommt die Plattform bei dieser Beschwerde zu dem Ergebnis, dass die Bewertung weder rechtswidrig ist noch gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, muss sie die Entfernung nach dem DSA rückgängig machen. Eine Reaktivierung bedeutet also, dass Google den Fall nach erneuter Prüfung anders bewertet hat.
Zu beachten ist: In der Google-Hilfe zu fehlenden Rezensionen heißt es, dass wegen Richtlinienverstößen entfernte Rezensionen nicht wiederhergestellt werden. Wie Google diese Aussage mit Beschwerden von Verfassern nach dem DSA in Einklang bringt, beschreibt Google nicht näher. Wenn eine Bewertung wieder erscheint, lohnt deshalb besonders die Prüfung, ob es wirklich dieselbe Bewertung ist oder eine neu verfasste.
Weiterlesen: Digital Services Act und Google-Bewertungen
Was sollte ich jetzt dokumentieren?
Sichern Sie sofort den aktuellen Stand und vergleichen Sie ihn mit der ursprünglichen Bewertung. Diese Gegenüberstellung entscheidet, wie Sie weiter vorgehen:
- Screenshot der wieder sichtbaren Bewertung mit Profilname, Datum, Sternezahl und vollständigem Text
- Vergleich mit dem Screenshot der ursprünglichen Bewertung: Ist der Text identisch, geändert oder neu?
- Prüfen, ob das Profil dasselbe ist oder ob ein neues Profil mit ähnlichem Inhalt bewertet hat
- Zeitpunkt notieren, an dem Sie die Bewertung wieder bemerkt haben
- Frühere Meldungen, Statusanzeigen und E-Mails von Google zusammenstellen
Wie gehe ich bei einem geänderten Text vor?
Ein geänderter Text muss neu bewertet werden. Hat der Verfasser die beanstandete Aussage entfernt und schildert jetzt nur noch seine Unzufriedenheit, kann die neue Fassung zulässig sein – auch wenn sie weiterhin negativ ist.
Enthält die neue Fassung dagegen den gleichen Kern in anderen Worten, kann eine erneute Meldung in Betracht kommen. Beispiel: Aus „Der Inhaber ist ein Betrüger“ wird „Hier wird man bewusst über den Tisch gezogen“. Ob das eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung ist, hängt vom Kontext ab und sollte genau geprüft werden.
Weiterlesen: Bewertungsrecht: Meinung, Tatsache, Schmähkritik
Was gilt, wenn die Bewertung unter einem neuen Profil erscheint?
Eine ähnliche Bewertung unter einem anderen Namen kann eine neue Person sein – oder derselbe Verfasser mit einem weiteren Konto. Beides ist ohne weitere Anhaltspunkte nicht sicher zu unterscheiden.
Die Google-Richtlinien untersagen Inhalte, die über mehrere Konten veröffentlicht werden, um Bewertungen zu manipulieren. Auffällige Übereinstimmungen in Wortwahl, Zeitpunkt oder geschilderten Details sollten Sie dokumentieren und bei der Meldung konkret benennen, statt nur einen Verdacht zu äußern.
Weiterlesen: Fake-Google-Bewertung erkennen und melden
Was tun im Wiederholungsfall?
Erscheint eine Bewertung mehrfach neu oder kommen in kurzer Folge ähnliche Bewertungen hinzu, ist das ein Muster, das Sie zusammenhängend darstellen sollten. Einzelne Meldungen ohne Bezug zueinander zeigen Google dieses Muster nicht.
Legen Sie eine einfache Übersicht an: jede Bewertung mit Datum, Profil, Kernaussage und Bearbeitungsstand. Diese Übersicht hilft bei Meldungen an Google und ist Grundlage für eine rechtliche Prüfung, falls sich der Vorgang nicht über die Plattform lösen lässt.
Bei einer neu verfassten Bewertung beginnt das Verfahren bei Google von vorn: Sie wird wie jede andere Bewertung gemeldet und geprüft. Verweisen Sie in der Begründung sachlich darauf, dass eine inhaltsgleiche Bewertung bereits entfernt wurde, und nennen Sie die Gemeinsamkeiten konkret. Wiederholte Veröffentlichungen trotz Entfernung können auch bei einer rechtlichen Prüfung eine Rolle spielen.
Weiterlesen: Review-Bombing: viele negative Bewertungen auf einmal
Was gilt bei Rufkanzlei, wenn eine entfernte Bewertung wieder erscheint?
Wurde eine Google-Bewertung im Rahmen einer Bearbeitung über Rufkanzlei entfernt und später wieder veröffentlicht, wird sie kostenfrei erneut bearbeitet. Kann sie nicht erneut entfernt werden, wird die gezahlte Vergütung erstattet.
Melden Sie eine wieder sichtbare Bewertung deshalb möglichst zeitnah und mit einem aktuellen Screenshot. Ob es sich um dieselbe Bewertung oder um eine neue Bewertung handelt, wird anhand der Dokumentation geprüft.
Weiterlesen: Kosten einer Bewertungsprüfung
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob eine Bewertung reaktiviert oder neu geschrieben wurde?
Am Datum und am Text. Eine reaktivierte Bewertung trägt in der Regel ihr ursprüngliches Datum und unveränderten Text. Eine neu verfasste Bewertung hat ein neues Datum, oft auch einen veränderten Wortlaut.
Informiert Google mich, wenn eine entfernte Bewertung wieder online geht?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Prüfen Sie Ihr Profil regelmäßig, insbesondere in der Zeit nach einer Entfernung.
Darf ein Kunde nach einer Entfernung erneut bewerten?
Grundsätzlich ja, sofern die neue Bewertung den Google-Richtlinien und dem Recht entspricht. Eine Entfernung sperrt den Verfasser nicht automatisch für weitere Bewertungen.
Sollte ich auf eine wieder sichtbare Bewertung öffentlich antworten?
Eine kurze, sachliche Antwort ist möglich, sollte aber keine Hinweise auf die frühere Entfernung oder Vorwürfe gegen den Verfasser enthalten. Konzentrieren Sie sich auf das Anliegen und bieten Sie eine direkte Klärung an.
Ist eine reaktivierte Bewertung automatisch rechtmäßig?
Nein. Google entscheidet über die Vereinbarkeit mit seinen Richtlinien und über gemeldete Rechtsverstöße. Eine Reaktivierung schließt eine rechtliche Prüfung nach deutschem Recht nicht aus.
Quellen
Erstprüfung kostenfrei
Schildern Sie uns Ihren Fall. Für Google-Bewertungen beträgt die Vergütung 89 € netto je entfernter Bewertung und fällt nur im Erfolgsfall an. Wird eine entfernte Bewertung wieder veröffentlicht, wird sie kostenfrei erneut bearbeitet; kann sie nicht erneut entfernt werden, wird die Vergütung erstattet. Für Bewertungen auf anderen Plattformen wie Jameda, Kununu oder Trustpilot erhalten Sie die Konditionen nach der Erstprüfung.
Bewertung prüfen lassenDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.