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Google-Bewertung ohne Kundenkontakt: Was Unternehmen tun können

Wenn eine Bewertung keinem Kunden, Gast oder Patienten zugeordnet werden kann, kann das ein Ansatzpunkt für eine Meldung bei Google und für eine rechtliche Prüfung sein. Ein fehlender Eintrag in Ihrem CRM beweist aber noch nicht, dass es keinen Kontakt gab. Entscheidend ist eine sorgfältige Prüfung aller Kontaktkanäle, bevor Sie „kein Kunde“ behaupten.

Eine Bewertung soll auf einer tatsächlichen Erfahrung beruhen. Google untersagt in seinen Richtlinien Beiträge, die nicht auf realen Erfahrungen beruhen. Nach deutschem Recht kann es zudem eine Rolle spielen, ob überhaupt ein geschäftlicher Kontakt bestand. Diese Seite zeigt, wie Sie diese Frage belastbar klären – und wo die häufigsten Fehlschlüsse liegen.

Bewertung prüfen lassen

Ist eine Bewertung ohne Kundenkontakt automatisch unzulässig?

Nein, nicht automatisch. Fehlt jeder geschäftliche Kontakt, kann das ein gewichtiger Anhaltspunkt dafür sein, dass die Bewertung nicht auf einer eigenen Erfahrung beruht. Ob sie entfernt wird oder rechtlich angreifbar ist, hängt aber davon ab, ob sich der fehlende Kontakt nachvollziehbar darlegen lässt.

„Kontakt“ ist dabei weiter zu verstehen als „zahlender Kunde“. Wer angerufen, eine Anfrage gestellt, einen Termin gebucht oder ein Gespräch im Laden geführt hat, kann eine eigene Erfahrung schildern – auch ohne Kauf. Eine Bewertung über eine unfreundliche Telefonauskunft ist deshalb nicht schon deshalb unzulässig, weil nie ein Auftrag erteilt wurde.

Welche Kontaktformen werden häufig übersehen?

Die meisten Fehleinschätzungen entstehen, weil nur ein System durchsucht wird – meist das CRM oder die Kundendatenbank. Bewertende tauchen dort aus vielen legitimen Gründen nicht auf. Prüfen Sie deshalb jeden Kanal, über den jemand mit Ihrem Unternehmen in Berührung gekommen sein kann.

Kontaktkanäle systematisch prüfen
KontaktkanalWo Sie nachsehenTypischer Fehlschluss
Pseudonym oder KurznameAbgleich mit Vornamen, Initialen, Profilbild, Zeitpunkt und geschildertem Anlass„Der Name existiert bei uns nicht, also war die Person nie da.“
BegleitpersonTermin- und Reservierungsdaten zum geschilderten Zeitraum, MitarbeiterbefragungNur die buchende Person gilt als Kontakt.
FamilienmitgliedKundenkonten mit gleichem Nachnamen oder gleicher AdresseEin Elternteil oder Partner habe „keine eigene Erfahrung“.
TelefonanfrageAnrufliste, Telefonanlage, Notizen am EmpfangOhne Auftrag habe es keinen Kontakt gegeben.
E-Mail- oder FormularanfragePostfächer aller Mitarbeiter, Kontaktformular, TicketsystemNur das zentrale Postfach wird durchsucht.
TerminbuchungOnline-Terminkalender, auch abgesagte und nicht wahrgenommene TermineEin abgesagter Termin zähle nicht.
Abgebrochener KaufWarenkorb- und Bestelllogs, Zahlungsabbrüche, AngebotsdatenbankWer nicht gekauft hat, könne nichts bewerten.
Kontakt mit MitarbeiternRückfrage bei Team, Aushilfen, Außendienst und SubunternehmernDie Geschäftsführung kennt alle Kundenkontakte.
LieferungVersanddaten, Lieferdienst, EmpfängeradressenDer Empfänger einer Lieferung sei nicht der Besteller.
GeschäftspartnerLieferanten-, Bewerber- und DienstleisterkontakteNur Endkunden kommen als Verfasser in Betracht.
ReservierungReservierungssystem, Gästelisten, Walk-in-NotizenSpontane Gäste ohne Reservierung werden vergessen.
RechnungBuchhaltung, Kassensystem, Barverkäufe ohne NamenBarverkäufe hinterlassen keinen Namen und werden übersehen.

Checkliste: Bevor Sie „kein Kunde“ behaupten

Die folgende Prüfung hilft Ihnen, den fehlenden Kontakt belastbar festzustellen – oder rechtzeitig zu erkennen, dass doch ein Kontakt bestand. Halten Sie jeden Schritt schriftlich fest, mit Datum und der Person, die geprüft hat.

  • Zeitraum eingrenzen: Wann wurde die Bewertung veröffentlicht, und auf welchen Zeitraum bezieht sich die Schilderung?
  • Inhalt auswerten: Welche Leistung, welcher Standort, welcher Mitarbeiter, welches Produkt wird beschrieben – und gibt es das bei Ihnen?
  • Alle Systeme durchsuchen: CRM, Kalender, Kasse, Shop, Telefonanlage, Postfächer, Reservierungen, Buchhaltung.
  • Namensvarianten prüfen: Vorname, Nachname, Initialen, Schreibvarianten, Ehe- oder Geburtsnamen.
  • Team befragen: Wer hatte im fraglichen Zeitraum Dienst, und erinnert sich jemand an die geschilderte Situation?
  • Andere Standorte berücksichtigen: Könnte eine Filiale oder ein gleichnamiges Unternehmen gemeint sein?
  • Verfasserprofil sichern: Screenshot der Bewertung, des Profils und der weiteren öffentlich sichtbaren Bewertungen.
  • Ergebnis festhalten: Was wurde geprüft, was wurde gefunden, was bleibt offen?

Bleibt nach dieser Prüfung kein Anhaltspunkt für einen Kontakt, haben Sie eine deutlich bessere Grundlage für eine Meldung und eine rechtliche Prüfung. Finden Sie dagegen einen Kontakt, ist das kein Nachteil: Dann wissen Sie, dass es um den Inhalt der Bewertung geht – etwa um eine mögliche unwahre Tatsachenbehauptung.

Weiterlesen: Unwahre Tatsachenbehauptung in einer Bewertung

Was sagen die Google-Richtlinien dazu?

Google untersagt unter dem Punkt „Gefälschte Interaktionen“ Inhalte, die nicht auf realen Erfahrungen beruhen. Zusätzlich sind Bewertungen über mehrere Konten und Beiträge mit Interessenkonflikt problematisch, etwa wenn ein Mitbewerber sich als Kunde ausgibt.

Bei der Meldung sollten Sie den passenden Grund wählen und sachlich bleiben. Google erhält bei einer einfachen Meldung keine Kundendaten von Ihnen und kann Ihre interne Prüfung nicht nachvollziehen. Ob die Bewertung entfernt wird, entscheidet allein Google.

Weiterlesen: Google-Richtlinien für Bewertungen

Rechtliche Einordnung: Wann kann ein Portal prüfen müssen?

Nach der Rechtsprechung kann ein Bewertungsportal verpflichtet sein, eine Bewertung näher zu prüfen, wenn der Betroffene konkret beanstandet, dass ihr kein geschäftlicher Kontakt zugrunde liegt. In Betracht kommt dann, dass das Portal den Verfasser zu einer Stellungnahme auffordert und gegebenenfalls Nachweise des Kontakts verlangt.

Voraussetzung ist in der Regel eine hinreichend konkrete Rüge. Eine pauschale Behauptung genügt oft nicht. Wie konkret die Beanstandung sein muss und welche Folgen eine ausbleibende Antwort des Verfassers hat, hängt vom Einzelfall ab. Mögliche zivilrechtliche Grundlagen sind Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, etwa nach § 1004 BGB in Verbindung mit § 823 BGB.

Rufkanzlei prüft, ob Ansatzpunkte erkennbar sind, und strukturiert Sachverhalt und Belege. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall übernehmen spezialisierte Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk.

Die Erstprüfung ist kostenfrei. Für Google-Bewertungen beträgt die Vergütung 89 € netto je entfernter Bewertung und fällt nur im Erfolgsfall an. Wird eine entfernte Bewertung wieder veröffentlicht, wird sie kostenfrei erneut bearbeitet; kann sie nicht erneut entfernt werden, wird die Vergütung erstattet. Für Bewertungen auf anderen Plattformen wie Jameda, Kununu oder Trustpilot erhalten Sie die Konditionen nach der Erstprüfung.

Weiterlesen: Bewertungsrecht: Grundlagen für Unternehmen

Wie antworten Sie öffentlich, ohne Kundendaten preiszugeben?

Antworten Sie kurz und sachlich, ohne zu bestätigen oder zu bestreiten, wer die Person ist. Nennen Sie keine Namen, Termine, Rechnungsbeträge oder Behandlungs- und Auftragsdetails – auch nicht, um einen Vorwurf zu widerlegen. Eine solche Offenlegung kann gegen die DSGVO oder berufliche Verschwiegenheitspflichten verstoßen.

Beispiel: „Wir konnten den geschilderten Vorgang trotz sorgfältiger Prüfung keinem Kontakt zuordnen. Bitte melden Sie sich direkt bei uns, damit wir die Sache klären können.“ Vermeiden Sie das Wort „Fake“, solange Sie es nicht belegen können.

Häufige Fragen

Der Name steht nicht in unserem CRM – reicht das als Nachweis?

Nein. Pseudonyme, Begleitpersonen, Telefonanfragen oder Barverkäufe hinterlassen oft keinen CRM-Eintrag. Ein fehlender Eintrag ist ein Anhaltspunkt, der durch die Prüfung weiterer Kanäle gestützt werden sollte.

Darf jemand bewerten, der nur angerufen hat?

Grundsätzlich kann auch ein Telefonat eine eigene Erfahrung sein, etwa mit der Erreichbarkeit oder der Auskunft. Die Bewertung sollte sich dann aber auf diesen Kontakt beziehen. Behauptet sie eine Behandlung oder einen Auftrag, den es nicht gab, kann das anders zu beurteilen sein.

Was, wenn die Bewertung keinen Text hat?

Bei einer reinen Sternebewertung ist der fehlende Kontakt oft der wichtigste Ansatzpunkt, weil es keinen Inhalt gibt, der auf Wahrheit geprüft werden könnte. Die Dokumentation Ihrer Kontaktprüfung ist dann besonders wichtig.

Muss ich Google oder dem Portal Kundendaten offenlegen?

Nicht pauschal. Welche Informationen in einer Beanstandung sinnvoll und zulässig sind, sollte im Einzelfall geprüft werden – insbesondere bei Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten oder Anwälten.

Was passiert, wenn der Verfasser auf eine Nachfrage nicht reagiert?

Das kann je nach Portal und Einzelfall dazu führen, dass die Bewertung entfernt wird. Einen Automatismus gibt es nicht; die Entscheidung über die Entfernung trifft die Plattform.

Quellen

  1. Google – Verbotene und eingeschränkte Inhalte (Nutzerbeiträge)
  2. § 823 BGB – Schadensersatzpflicht
  3. § 1004 BGB – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
  4. DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679

Erstprüfung kostenfrei

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.