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Jameda-Bewertung löschen lassen

Ärztinnen, Ärzte und andere Heilberufe müssen Bewertungen auf Jameda grundsätzlich hinnehmen – auch kritische. Eine Entfernung kommt in Betracht, wenn kein Behandlungskontakt bestand, unwahre Tatsachen behauptet werden oder die Bewertung beleidigend ist. Eine Besonderheit gilt für Praxen selbst: Die Schweigepflicht begrenzt, was Sie in Antworten und Beanstandungen offenlegen dürfen.

Arztbewertungen unterscheiden sich von anderen Bewertungen in zwei Punkten. Erstens betreffen sie fast immer eine konkrete Person, deren berufliches Ansehen unmittelbar berührt ist. Zweitens kann die Praxis den Sachverhalt nicht frei schildern, weil Behandlungsdaten der Schweigepflicht und dem besonderen Schutz von Gesundheitsdaten unterliegen.

Diese Seite beschreibt, welche Ansatzpunkte bei Jameda-Bewertungen bestehen und wie Sie einen Fall vorbereiten, ohne Patientendaten preiszugeben.

Bewertung prüfen lassen

Wann lässt sich eine Jameda-Bewertung entfernen?

Eine Jameda-Bewertung ist angreifbar, wenn sie rechtswidrig ist oder gegen die Richtlinien der Plattform verstößt. Die wichtigsten Ansatzpunkte sind ein fehlender Behandlungskontakt, unwahre Tatsachenbehauptungen über die Behandlung oder die Praxis sowie beleidigende Äußerungen ohne Sachbezug. Eine schlechte Note allein reicht nicht.

Nach der Rechtsprechung des BGH müssen Ärztinnen und Ärzte es grundsätzlich hinnehmen, in einem Bewertungsportal geführt und dort bewertet zu werden. Das Informationsinteresse von Patientinnen und Patienten an der Wahl einer Praxis wird hoch gewichtet. Die Abwägung kann sich nach der Rechtsprechung allerdings verschieben, wenn ein Portal seine Stellung als neutraler Informationsvermittler verlässt.

Was tun, wenn Sie den Patienten nicht zuordnen können?

Können Sie eine Bewertung keiner Behandlung zuordnen, lässt sich der Behandlungskontakt gegenüber Jameda bestreiten. Jameda kann dann im Rahmen seines Prüfverfahrens beim Verfasser nachfragen und Belege für den Kontakt verlangen. Ob die Bewertung online bleibt, hängt vom Ergebnis dieser Prüfung ab.

Nach der Rechtsprechung des BGH treffen Ärztebewertungsportale nach einer konkreten Beanstandung Prüfpflichten. Dazu kann gehören, den Verfasser zur möglichst genauen Beschreibung des Behandlungskontakts aufzufordern und Unterlagen anzufordern, die den Praxisbesuch belegen – etwa Terminbestätigungen oder Rezepte. Solche Unterlagen können an die Praxis weitergeleitet werden, soweit dies ohne Aufhebung der Anonymität des Verfassers möglich ist.

Seien Sie bei der Einschätzung vorsichtig: Viele Patientinnen und Patienten bewerten Monate nach dem Termin, schildern nur Teilaspekte oder ändern Details, um nicht erkannt zu werden. Dass Sie eine Schilderung nicht wiedererkennen, beweist noch keinen fehlenden Kontakt. Wie Jameda die Prüfung im Einzelnen gestaltet, legt die Plattform selbst fest; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien von Jameda.

Was dürfen Sie als Ärztin oder Arzt öffentlich antworten?

Deutlich weniger als andere Unternehmen. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber der Öffentlichkeit im Internet. Schon die Bestätigung, dass eine bestimmte Person in Behandlung war, kann ein geschütztes Geheimnis offenbaren.

Die unbefugte Offenbarung von Patientengeheimnissen ist nach § 203 StGB strafbar. Hinzu kommen berufsrechtliche Pflichten und die DSGVO: Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Kategorien personenbezogener Daten. Das gilt auch dann, wenn der Patient selbst Details seiner Behandlung öffentlich gemacht hat.

  • Antworten Sie allgemein und sachlich, ohne zu bestätigen oder zu bestreiten, dass eine Behandlung stattgefunden hat.
  • Nennen Sie keine Diagnosen, Befunde, Termine, Abrechnungsdetails oder Gesprächsinhalte.
  • Korrigieren Sie falsche Darstellungen nur abstrakt, etwa durch Beschreibung Ihrer üblichen Abläufe.
  • Bieten Sie ein persönliches Gespräch in der Praxis an, statt den Fall öffentlich zu diskutieren.
  • Antworten Sie nicht unter Zeitdruck oder im Ärger – eine Antwort bleibt dauerhaft sichtbar.

Beispiel einer zurückhaltenden Antwort: „Wir nehmen jede Rückmeldung ernst. Zu einzelnen Behandlungen äußern wir uns aus Gründen der Schweigepflicht öffentlich nicht. Gern besprechen wir Ihr Anliegen persönlich in der Praxis.“

Wann ist eine Arztbewertung eine falsche Tatsachenbehauptung?

Wenn sie einen überprüfbaren Vorgang behauptet, der so nicht stattgefunden hat. Subjektive Eindrücke wie „fühlte mich nicht ernst genommen“ oder „unfreundliche Atmosphäre“ sind Werturteile und in der Regel zulässig. Konkrete Behauptungen über Abläufe, Leistungen oder Abrechnung sind dagegen dem Beweis zugänglich.

Bei Behandlungsfehlervorwürfen kommt es auf die Formulierung an. „Die Behandlung hat mir nicht geholfen“ ist eine Bewertung des Ergebnisses. „Der Arzt hat ohne Aufklärung operiert“ oder „Es wurden Leistungen abgerechnet, die nie erbracht wurden“ sind Tatsachenbehauptungen mit erheblichem Gewicht für das berufliche Ansehen.

Für die Prüfung brauchen Sie interne Unterlagen, die die Behauptung widerlegen. Diese dürfen Sie für die rechtliche Prüfung intern auswerten. Ob und in welcher Form sie gegenüber Jameda oder einem Gericht verwendet werden können, ist mit Blick auf die Schweigepflicht im Einzelfall zu klären.

Weiterlesen: Unwahre Tatsachenbehauptungen in Bewertungen

Welche Konstellationen kommen bei Jameda häufig vor?

Die folgende Übersicht zeigt typische Konstellationen bei Arztbewertungen und was Sie jeweils vorbereiten sollten. Sie ersetzt keine Prüfung des konkreten Wortlauts.

Jameda-Bewertungen: Konstellationen und Vorbereitung
KonstellationAnsatzpunktWas Sie vorbereiten sollten
Bewertung lässt sich keinem Termin zuordnenBestreiten des Behandlungskontakts im PrüfverfahrenInternen Abgleich mit Terminkalender und Praxissoftware – nur intern, nicht öffentlich
Bewertung behauptet fehlende Aufklärung oder falsche AbrechnungMögliche unwahre TatsachenbehauptungInterne Dokumentation sichern; Verwendung wegen Schweigepflicht vorab klären
Kritik an Wartezeit, Freundlichkeit oder AtmosphäreIn der Regel zulässige MeinungPrüfen, ob konkrete falsche Angaben enthalten sind, etwa zu Öffnungszeiten
Bewertung beschimpft Ärztin, Arzt oder PraxisteamBeleidigung oder Schmähkritik im EinzelfallScreenshot mit Datum und Link; betroffene Personen notieren
Bewertung nennt Mitarbeitende mit NamenPersönlichkeitsrecht und Datenschutz der MitarbeitendenWortlaut sichern; klären, ob die Person selbst betroffen ist
Mehrere Bewertungen nach Streit mit einer PersonMöglicher Zusammenhang, fehlende Erfahrung bei Teilen der BewertungenChronologie des Konflikts, alle Bewertungen mit Zeitpunkt

Was gilt bei anonymen Bewertungen auf Jameda?

Anonyme Bewertungen sind auf Arztbewertungsportalen grundsätzlich zulässig. Einen Anspruch darauf, den Namen des Verfassers zu erfahren, haben Praxen in der Regel nicht. Die Anonymität erhöht aber nach der Rechtsprechung die Anforderungen an die Prüfung durch das Portal, wenn eine Bewertung konkret beanstandet wird.

Für Praxen bedeutet das: Versuchen Sie nicht, den Verfasser selbst zu ermitteln oder öffentlich anzusprechen. Spekulationen über die Identität in einer Antwort können ihrerseits die Schweigepflicht oder Persönlichkeitsrechte verletzen.

Wie läuft die Prüfung einer Jameda-Bewertung über Rufkanzlei ab?

Sie schildern den Fall, ohne Patientendaten zu übermitteln, die für die Ersteinschätzung nicht erforderlich sind. Wir prüfen, ob Ansatzpunkte erkennbar sind, und strukturieren den Sachverhalt. Die rechtliche Bewertung übernehmen spezialisierte Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk.

  1. Link zur Bewertung und Screenshot mit sichtbarem Datum sichern.
  2. Intern prüfen, ob ein Behandlungskontakt zugeordnet werden kann – ohne Daten nach außen zu geben.
  3. Fall schildern: Welche Aussagen halten Sie für falsch oder ehrverletzend und warum?
  4. Erstprüfung: Einschätzung, ob ein Vorgehen über das Prüfverfahren von Jameda oder rechtliche Schritte in Betracht kommen.
  5. Bearbeitung nach Ihrer Freigabe; über die Entfernung entscheidet Jameda oder gegebenenfalls ein Gericht.

Die Erstprüfung ist kostenfrei. Die Konditionen für die weitere Bearbeitung erhalten Sie nach der Erstprüfung, bevor Kosten entstehen. Gerichtliche Schritte sind nicht Teil der Bearbeitung und erfolgen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, nachdem die Kosten erläutert wurden.

Häufige Fragen

Kann ich verlangen, dass mein Profil auf Jameda gelöscht wird?

Nach der Rechtsprechung müssen Ärztinnen und Ärzte es grundsätzlich hinnehmen, in einem Bewertungsportal geführt zu werden. Ausnahmen können in Betracht kommen, wenn das Portal seine Neutralität aufgibt, etwa indem es zahlende Praxen gegenüber nicht zahlenden in einer Weise bevorzugt, die die Abwägung verschiebt. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Darf ich Behandlungsunterlagen an Jameda schicken, um eine Bewertung zu widerlegen?

Davon ist ohne vorherige Prüfung abzuraten. Behandlungsunterlagen unterliegen der Schweigepflicht und dem besonderen Schutz von Gesundheitsdaten. Ob und in welcher Form Informationen offengelegt werden dürfen, sollte vorher rechtlich geklärt werden.

Ist der Vorwurf eines Behandlungsfehlers in einer Bewertung erlaubt?

Das hängt von der Formulierung ab. Eine subjektive Unzufriedenheit mit dem Ergebnis ist eine Meinung. Die konkrete Behauptung eines Fehlers oder einer unterlassenen Aufklärung hat einen Tatsachenkern, der wahr oder unwahr sein kann. Ist sie unwahr, kommt ein Anspruch auf Entfernung in Betracht.

Was, wenn die Bewertung von einer Begleitperson stammt?

Auch Angehörige oder Begleitpersonen können eigene Eindrücke von einem Praxisbesuch schildern, etwa zu Wartezeit oder Umgang. Ein fehlender eigener Behandlungsvertrag macht die Bewertung nicht automatisch unzulässig. Entscheidend ist, ob überhaupt ein Kontakt zur Praxis bestand.

Gelten diese Grundsätze auch für Zahnärzte, Therapeuten und andere Heilberufe?

Die rechtlichen Maßstäbe für Bewertungen gelten für alle Heilberufe. Die Schweigepflicht nach § 203 StGB erfasst neben Ärzten und Zahnärzten auch Angehörige anderer Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung. Für die einzelne Berufsgruppe können zusätzliche berufsrechtliche Regeln gelten.

Quellen

  1. § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen)
  2. DSGVO, VO (EU) 2016/679
  3. § 823 BGB (Schadensersatzpflicht)
  4. § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch)
  5. Art. 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)

Erstprüfung kostenfrei

Schildern Sie uns Ihren Fall. Für Google-Bewertungen beträgt die Vergütung 89 € netto je entfernter Bewertung und fällt nur im Erfolgsfall an. Wird eine entfernte Bewertung wieder veröffentlicht, wird sie kostenfrei erneut bearbeitet; kann sie nicht erneut entfernt werden, wird die Vergütung erstattet. Für Bewertungen auf anderen Plattformen wie Jameda, Kununu oder Trustpilot erhalten Sie die Konditionen nach der Erstprüfung.

Bewertung prüfen lassen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.